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19.10.2009 - dvb-Presseservice

Bundeszahnärztekammer fordert Erhalt des Staatsexamens für Zahnmedizinstudenten

Präsident Engel befürchtet durch Einführung des Bachelor in der Zahnmedizin drastische Verschlechterung für die nachfolgende Generation

Die Kultusministerkonferenz hat gestern in Waren an der Müritz über die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses beraten. Dabei wurden Schwachstellen in der Umsetzung der Reform aufgegriffen. Dies nimmt die Bundeszahnärztekammer erneut zum Anlass darauf hinzuweisen, dass die seit 50 Jahren geltende Approbationsordnung für Zahnärzte nicht zuletzt im Sinne des Patientenschutzes dringend reformbedürftig ist. „Da die Anforderungen, denen sich der Zahnarzt aufgrund der Entwicklung der Gesundheitsversorgung und der Entwicklung in der zahnmedizinischen Wissenschaft stellen muss, einem stetigen Wandel unterzogen sind, ist eine Reform der zahnärztlichen Approbationsordnung dringend erforderlich“, so der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel.

Die Bundeszahnärztekammer betont, dass das einheitliche und hochwertige Zahnmedizinstudium mit dem Abschluss Staatsexamen erhalten bleiben muss, da der Bachelor in der Zahnmedizin keinen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. BZÄK-Präsident Peter Engel warnt vor der geplanten Umsetzung. Sollten daher im Rahmen der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses Bachelor-/Master-Studiengänge Eingang in eine neue Approbationsordnung finden, würde dies bedeuten, dass „eine qualitätsgesicherte Ausbildung im Hinblick auf eine Befähigung des Zahnarztes zur Berufsausübung nach der Approbation zunehmend in Frage gestellt wird. Wenn in zwei Jahren die doppelten Abitur-Jahrgänge auf uns zukommen, wird sich die Situation hinsichtlich der Qualität der Ausbildung noch einmal dramatisch verschlechtern.“

In ihrer Verantwortung für den zahnmedizinischen Nachwuchs fordert die Bundeszahnärztekammer von der Politik auf den Sachverstand der Experten zurückzugreifen.



Frau Jette Krämer
Pressestelle
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Bundeszahnärztekammer
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