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27.04.2009 - dvb-Presseservice

Bundeszahnärztekammer sieht zwiespältiges Ergebnis bei Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Patientenrechterichtlinie

Als zwiespältig sieht die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) das Ergebnis der gestrigen Abstimmung des Europäischen Parlaments (EP) zur Patientenrechterichtlinie an. Intention dieser europäischen Initiative ist die Verstärkung der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der Europäischen Union, z. B. durch eine europaweite Sicherstellung der Kostenerstattung für Patienten. Dieser Ansatz wird von den deutschen Zahnärzten ausdrücklich unterstützt. Auch der Vorschlag des EP, nach dem der Patient künftig dem Recht des Landes unterliegt, in dem er behandelt wird (sog. Behandlungsmitgliedstaatsprinzip), sowie die Beteiligung der Selbstverwaltung der Heilberufe bei der Ausgestaltung der Richtlinie werden begrüßt. Positiv wird außerdem die Abschaffung der Vorabgenehmigung beim stationären Aufenthalt im Ausland gewertet.

Kritisch hingegen beurteilt die BZÄK u. a. die Vorschläge zur elektronischen Übermittlung von Patientendaten und zur Weiterbehandlung im Inland nach eventuell missglückter Behandlung im Ausland. Darüber hinaus wehrt sich die BZÄK gegen jegliche Versuche, von der europäischen Ebene aus Einfluss auf die Gebührenstrukturen in den Mitgliedstaaten zu nehmen.

„Auch wenn einige Aspekte der Abstimmung von uns mitgetragen werden können, sind wir der Auffassung, dass es einer ausführlicheren Folgenabschätzung vor der entscheidenden Abstimmung im EP bedurft hätte. Bei zu vielen Forderungen des EP ist noch überhaupt nicht absehbar, zu welchen praktischen Folgen dies in den Mitgliedstaaten führt“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Die BZÄK behalte es sich daher vor, entsprechende Änderungen nach Beendigung der Diskussionen auf Ebene des Ministerrates gegebenenfalls in der zweiten Lesung in Brüssel durchzusetzen, so Engel weiter.



Frau Jette Krämer
Pressestelle
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Bundeszahnärztekammer
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