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20.02.2006 - dvb-Presseservice

Bundeszahnärztekammer kritisiert die Herausnahme des Gesundheitsbereichs aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Das Europäische Parlament (EP) hat am heutigen Vormittag für den kompletten Ausschluss des Gesundheitsbereichs von der Dienstleistungsrichtlinie gestimmt. "Dies ist für uns schlecht nachzuvollziehen", sagt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, zuständig für Europapolitik, Prof. Dr. Wolfgang Sprekels. "Die im vergangenen Sommer verabschiedete EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sichert weitgehend die Geltung der Berufsregeln und Disziplinarvorschriften des Aufnahmestaates bei der vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung. Das kontrovers diskutierte Herkunftslandprinzip findet deswegen in der Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung für die reglementierten Berufe, darunter für die zahnärztliche Profession."

Auch für den Präsidenten der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, ist die Ausklammerung des Gesundheitssektors aus der Dienstleistungsrichtlinie aus diesem Grund nicht wünschenswert. "Die mehrheitlich von sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten des Europäischen Parlaments geforderte Alternative einer sektoralen Richtlinie für Gesundheits- und soziale Dienstleistungen beinhaltet für die Bundeszahnärztekammer die Gefahr einer Überregulierung, die sich nachteilig auf den gesamten Berufsstand auswirken könnte", sagte er heute in Berlin.

Die Bundeszahnärztekammer hat sich in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) und mit Vertretern der Europäischen Kommission wiederholt für den Verbleib von Gesundheitsdienstleistungen in dem Richtlinienvorschlag der Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt ausgesprochen.

Im Anschluss an die mit dem heutigen Votum des EP zur Dienstleistungsrichtlinie abgeschlossene erste Lesung zu dem Gesetzesentwurf will die Europäische Kommission im April einen überarbeiteten Vorschlag vorlegen. "Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass zumindest der Anspruch für EU-Bürger in der Richtlinie wieder festgeschrieben wird, sich im EU-Ausland ambulant behandeln zu lassen und die Kosten von ihrer heimischen Krankenkasse erstattet zu bekommen", so Prof. Sprekels. "Der Artikel 23, so wie er im Richtlinienentwurf ursprünglich stand, greift lediglich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf. Aber genau diese gesetzliche Verankerung würde das Recht von Patienten auf Kostenerstattung für grenzüberschreitend in Anspruch genommene Gesundheitsdienstleistungen festschreiben. Sie sollen sich im Streitfall mit ihrer Krankenkasse nicht nur auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes berufen können."

Nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer ist über Debatte um das Herkunftslandprinzip in der Dienstleistungsrichtlinie auch die Anerkennung qualitätssichernder Maßnahmen zum Schutz von Patienten vergessen worden. Dazu gehört die von der Kommission in der Dienstleistungsrichtlinie vorgeschlagene Entwicklung europäischer Berufskodizes unter Einbeziehung der  Standesorganisationen. Sie sollen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr auf der untergesetzlichen Ebene wertschöpfend sein. "Zur Schaffung eines solchen Verhaltenskodexes werden wir als Mitglied der EU-Binnenmarkt-Task force unseres europäischen zahnärztlichen Dachverbandes, dem EU Dental Liasion Comittee, entscheidend beitragen", betonte Dr. Dr. Weitkamp abschließend.



Leiterin des Brüsseler Büros der Bundeszahnärztekammer
Frau Claudia Ritter
Tel.: 0032 2 732 84 15

Bundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
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