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18.08.2011 - dvb-Presseservice

Bundeszuschüsse und Bundesmittel zur Rentenversicherung

Die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung belaufen sich 2011 auf insgesamt rund 58,8 Mrd. Euro.

Die Bundeszuschüsse stellen keine Subvention der Rentenversicherung dar. Sie sollen vielmehr die Kosten für die der Rentenversicherung übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben abdecken. Darunter fallen beispielsweise die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, Fremdrenten oder der Finanztransfer von West nach Ost. Die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben soll nicht von den Beitragszahlern der Rentenversicherung, sondern vom Steuerzahler getragen werden. Jüngste Abschätzungen zeigen, dass die Höhe der Bundeszuschüsse in etwa der Höhe der Kosten für diese nicht beitragsgedeckten Leistungen entspricht.

Darüber hinaus erhält die Deutsche Rentenversicherung Beiträge für Zeiten der Kindererziehung, die sich 2011 auf rund 11,5 Mrd. Euro belaufen. Daneben erstattet der Bund der Rentenversicherung die Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte Leistungen im Umfang von rund 4,0 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Kosten, die dem Bund durch den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich des Defizits in der Knappschaftlichen Rentenversicherung entstehen. Diese betragen 2011 rund 6,0 Mrd. Euro.

„Eine Kürzung dieser Mittel hätte die Konsequenz, dass entsprechend auch die Leistungen der Rentenversicherung reduziert werden müssten“, so der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
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Deutsche Rentenversicherung Bund
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