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02.05.2007 - dvb-Presseservice

Businsassen haben oft Schadensersatzansprüche

Durch scharfe Bremsmannöver verletzten Businsassen sprechen die Gerichte dann Schadensersatz zu, wenn sie sich direkt nach dem Einsteigen und während der gesamten Fahrt einen sicherern Halt gesucht haben. Dies ist nach Angaben der ARAG Experten bei stehenden Fahrgästen oft schwer nachzuweisen. Anders liegt der Fall bei sitzenden Fahrgästen. In einem konkreten Fall fiel ein Businsasse bei einer Vollbremsung vom Sitz und verletzte sich. Das Oberlandesgericht München sprach der Krankenversicherung des Unglücksraben Schadensersatz zu. Der Argumentation des Busunternehmers, der Fahrgast hätte in dem leeren Bus einen besonders sicheren Sitz mit zusätzlicher Möglichkeit zum Festhalten wählen können, wollten die Richter nicht folgen (OLG München, Az.: 24 U 617/05).



Frau Brigitta Mehring
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