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07.07.2009 - dvb-Presseservice

CDU und SPD beantragen vollständige Regulierung der Finanzvertriebs

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossen, dass er eine Regulierung aller Finanzprodukte analog des Versicherungsvermittlerrechts befürwortet. Grundlage dieses Beschlusses ist ein Antrag, den beide Regierungsparteien gemeinsam am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause zur Abstimmung gestellt haben: „Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen“. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungssektor zu stärken.

Dieses soll durch die Umsetzung von drei Kernpunkten erreicht werden:

1.      Die Bundesregierung wird aufgefordert, Mindeststandards für alle Finanzvermittler zu erstellen, die sich am Versicherungsvermittlerrecht orientieren: Nachweis einer Min-destqualifikation, Eintrag in ein Register, bedarfs- und produktorientierte Beratung, Dokumentationspflicht, Nachweis einer Vermögenschadenshaftpflicht (VSH).

2.      Stärkung der produkt- und anbieterunabhängigen Beratung, insbesondere des Finanz-Beratungsangebotes der Verbraucherzentralen durch öffentliche Gelder.

3.      Diskussion über einen Finanz-TÜV und freiwillige Zertifizierung von Produkten und Vertriebswegen mit dem Ziel einer höheren Transparenz für Verbraucher.

„Der AfW fordert schon seit Jahren eine Regulierung des gesamten Finanzvertriebes auf dem Niveau des Versicherungsrechts. Insofern begrüßen wir den Antrag der großen Koalition“, befürwortet AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher das Vorhaben der Bundesregierung. „Es bestand die Gefahr, dass die Gerichte das Versicherungsvermittlerrecht für den Vermittler unkalkulierbar auch auf die gesamte Finanzvermittlung ausdehnen. Wir haben daher schon lange Rechtssicherheit auch für die anderen Bereiche gefordert“, so Rottenbacher weiter. AfW-Mitglieder sind daher schon seit Jahren aufgerufen, Beratungsgespräche zu dokumentieren und eine VSH für alle Bereiche des Finanzvertriebes zu besitzen.

Kritisch sieht der AfW die Forderung, das Finanz-Beratungsangebot der Verbraucherzentralen „massiv“ auf Kosten des Steuerzahlers auszubauen. Es ist dem AfW als größtem Berufs-verband unabhängiger Finanzdienstleister schleierhaft, woher die neuen Beraterinnen und Berater kommen sollen. Schon jetzt klagt die Branche über Nachwuchsmangel. Und die Verbraucherzentralen können auch zwei Jahre nach in Kraft treten des Versicherungsvermittlerrechts noch immer nicht nachweisen, dass alle dort tätigen Berater die gesetzlichen Mindestanforderungen, insbesondere die der Mindestqualifikation, erfüllen.

Auch einen Finanz-TÜV lehnt der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung ab. Bereits im Rahmen der Fachtagung des Verbraucherschutzministeriums hat AfW-Vorstand Frank Rot-tenbacher in Anwesenheit von Bundesministerin Ilse Aigner deutlich gemacht, dass ein TÜV-Siegel nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist. „Wir verstehen den Wunsch nach Verein-fachung. Leider ist die Welt dafür aber zu komplex. Ein TÜV-Siegel kann unmöglich alle entscheidungsrelevanten Faktoren absegnen und führt Verbraucher daher in die Irre. Für was soll ein einziges Siegel stehen? Nur für finanzielle Sicherheit? Nur für faire Produktkosten? Für das Anlagekonzept? Für die Performance der letzten Jahre?“, fragt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher und stellt weiter zur Diskussion: „Wie soll die Zusammensetzung der Jury sein? Wie ist sie finanziert und wer übernimmt die Qualitätskontrolle? Wie schnell werden TÜV-Siegel erteilt und vor allem: Wer übernimmt die Haftung?“.

Ausdrücklich begrüßt der AfW, dass in dem vorliegenden Antrag die Umkehr der Beweislast nicht mehr erwähnt wird. „Wenn dieses Horrorszenario für den Vermittler nun vom Tisch ist, hat sich unsere Arbeit der letzten Monate bereits gelohnt“, so Rottenbacher. Ebenso positiv bewertet der AfW, dass Banken in Zukunft nun ebenfalls dokumentieren müssen und dass Kreditinstitute nun keine verkürzte Verjährungsfrist für Falschberatung mehr genießen.

Das Verbraucherschutzministerium ist zur Zeit dabei, das Vorhaben der Bundesregierung umzusetzen. Der AfW wird an weiteren Gesprächsrunden teilnehmen und dort die Interessen der unabhängigen Finanzdienstleister vertreten.

Link zum Beschlussantrag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613612.pdf



Herr Frank Rottenbacher
Tel.: +49-30-20 45 44 03
Fax: +49-30-20 63 47 59
E-Mail: rottenbacher@afw-verband.de

AfW- Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Ackerstr. 3
10115 Berlin
http://www.afw-verband.de/

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanz-dienstleistern in mehr als 1.300 Unternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Ver-sicherungsmakler und –vertreter, Kapitalanlage– und Finanzvermittler sowie Finanzinstitute. Der AfW ist im Fachbeirat der BaFin mit Sitz und Stimme vertreten.