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02.03.2011 - dvb-Presseservice

Carsharing: Sicher unterwegs mit dem Gemeinschaftsauto

Carsharing liegt im Trend. Im letzten Jahr hat sich die Zahl der Nutzer um 20,3 Prozent erhöht. Kein Wunder angesichts steigender Benzinpreise und hoher Haltungskosten. Carsharing sichert Mobilität – unkompliziert und flexibel. Wer sich für das Gemeinschaftsauto entscheidet, sollte sich aber über das Thema Versicherungsschutz informieren. Was es zu beachten gibt, erläutert Roman Wagner, Kfz-Experte bei CosmosDirekt.

Ich will umsteigen: vom eigenen Auto auf Carsharing. Was muss ich beachten?

Roman Wagner: Wer zum Carsharing wechselt, sollte mit seinem bisherigen Auto-Versicherer klären, wie lang der bereits erreichte Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Denn: Je länger man unfallfrei gefahren ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Er berechnet sich nach der Schadenfreiheitsklasse. Am besten sollte sich der Carsharing-Fahrer die unfallfreie Zeit vom Anbieter bestätigen lassen. Falls er später wieder zum eigenen Auto wechselt, ist der Einstiegsbeitrag günstiger.

Was passiert mit meiner alten Kfz-Versicherung?

Autobesitzer können ihre bisherige Kfz-Versicherung nicht für das Carsharing nutzen. Wird der eigene Wagen verkauft, muss das der Zulassungsstelle mitgeteilt und das Auto auf den neuen Besitzer umgemeldet werden. Damit endet die Versicherungspflicht automatisch. Es ist ratsam, parallel die Kfz-Versicherung über den Verkauf zu informieren, damit sie den bisherigen Versicherungsvertrag schneller abrechnen kann.

Muss ich eine Versicherung für meinen Carsharing-Wagen abschließen?

Nein, in der Regel übernimmt der Carsharing-Anbieter die Anmeldung zur Haftpflicht und zur Vollkasko. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, den Vertrag und die Details zum Versicherungsschutz genau zu prüfen.

Wie bin ich abgesichert, wenn ich einen Unfall habe?

Mit der Vollkaskoversicherung sind Carsharing-Fahrer auch dann finanziell auf der sicheren Seite, wenn’s mal kracht und sie selbst den Schaden verursacht haben. Achtung: Für den Fall eines Kasko-Schadens erheben viele Carsharing-Anbieter eine Selbstbeteiligung. Das heißt, der Unfallfahrer muss sich oft mit mehreren Hundert Euro am Schaden beteiligen. Gegen eine Gebühr lässt sich die Selbstbeteiligung oft drücken – das kann eine sinnvolle Sache sein, da die Carsharing-Anbieter jeden Kratzer im Lack genau registrieren.

Darf ich auch Freunde oder meinen Partner ans Steuer meines Carsharing-Wagens lassen?

Hier ist Vorsicht angesagt: Fahrer sollten genau die Vertragsbedingungen des Carsharing-Anbieters studieren. Häufig besteht nur ein Versicherungsschutz, wenn man selbst am Steuer sitzt.

Bin ich auch abgesichert, wenn ich ins Ausland reise?

Bei einigen Anbietern sind Fahrer bei Reisen in die meisten EU-Länder abgesichert. Genaueres findet sich im Carsharing-Vertrag. Aufgepasst: Mancher Anbieter verlangt vorab eine Anmeldung der Reise, damit der Fahrer den Original-Fahrzeugschein mitnehmen kann. Zudem ist es ratsam, die Grüne Karte für das Auto einzupacken. Sie ist der international gültige Nachweis für die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und erleichtert die Schadenabwicklung. Sinnvoll kann auch ein Schutzbrief fürs Ausland sein – am besten danach fragen.

Ich bin bereits seit ein paar Jahren Carsharing-Fahrer und will jetzt wieder auf ein eigenes Auto umsteigen. Wie hoch ist mein Versicherungsbeitrag?

Bei den meisten Versicherern geht der Schadenfreiheitsrabatt, den man vor dem Umstieg vom eigenen Auto auf den Carsharing-Wagen hatte, sieben Jahre lang nicht verloren – das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung.

Ich nutze Carsharing bereits länger als sieben Jahre und will mir ein eigenes Auto kaufen. Wie sieht es mit meinem Schadenfreiheitsrabatt aus?

Die meisten Versicherer stufen den Fahrer in diesem Fall nach der Pkw-Führerscheinregel ein: Wer seit mindestens drei Jahren in Besitz eines EU-Führerscheins ist, wird in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingeordnet. Dabei sind meist 120 Prozent des Beitragssatzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu zahlen. Zum Vergleich: Fahranfänger starten manchmal mit bis zu 230 Prozent. Bei CosmosDirekt dagegen steigen Kunden, die auch zuvor schon bei CosmosDirekt versichert waren, wieder bei der Schadenfreiheitsklasse ein, die sie vor dem Carsharing erreicht haben.

Ich habe bisher nur Carsharing genutzt und hatte noch keine eigene Kfz-Versicherung. Kann ich beim Wechsel zum eigenen Auto mit einem günstigeren Beitrag rechnen, da ich bereits einige Jahre unfallfrei fahre?

Falls der Fahrer das Carsharing jahrelang unfallfrei genutzt hat, fängt er nicht unbedingt „bei Null“ an. Auch hier kann die Pkw-Führerscheinregel zur Anwendung kommen. Wie hoch der Beitrag letztlich ist, hängt von der Kulanz des jeweiligen Versicherers ab. Am besten persönlich nachfragen.




Herr Stefan Göbel

Tel.: 0681 / 966 - 7100
Fax: 0681 / 966 - 6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de


Frau Stefanie Ostertag

Tel.: 030 / 72 61 46 - 702
Fax: 030 / 71 61 46 - 710
E-Mail: cosmosdirekt@fischerappelt-relations.de

Cosmos Lebensversicherung AG
Halbergstraße 50-60
66101 Saarbrücken
www.cosmosdirekt.de




URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Carsharing-Sicher-unterwegs-mit-dem-Gemeinschaftsauto-ps_21247.html