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28.07.2016 - dvb-Presseservice

Chancen für die Wiederanlage: Wie das Alterseinkünftegesetz das Jahresendgeschäft steigert

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das zum 01.01.2005 eine vollständige Neuordnung in der steuerlichen Betrachtung der Altersvorsorgeprodukte gebracht hat, macht das diesjährige Jahresendgeschäft wieder interessant. Denn durch die damalige Gesetzesänderung wurden zum Ende des Jahres 2004 noch eine Vielzahl von Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, die noch nach den alten und attraktiven Vorgaben (die alten Verträge sind nach zwölf Jahren steuerfrei) funktionieren. Die ersten Verträge hieraus kommen Ende 2016 wieder zur Auszahlung. Für Vermittler ist deren Wiederanlage ein attraktiver Vertriebsansatz, der in der Regel nicht zu seinem Tagesgeschäft gehört und daher überlegt angegangen werden sollte.

Das bedeutet eine intensivere Auseinandersetzung mit diesem Thema und zu Beginn erst einmal das Kennenlernen der rein technischen Abläufe. Darüber hinaus gilt es, grundsätzlich zu klären, welches Potenzial überhaupt gehoben werden kann. Dafür sind folgende Fragen zu klären: „Welche Kunden sind betroffen? Gibt es hierzu Listen von den Versicherungsgesellschaften?“.

Der entscheidende Vorsprung zum Bankberater

Entscheidend ist dann, frühzeitig mit dem Kunden in Kontakt zu treten. Denn ist die abgelaufene Versicherung erst einmal auf das Bankkonto des Kunden ausgezahlt, hat sich auch der Bankberater mit dem Kunden bereits ausgetauscht und gegebenenfalls schon gehandelt. Diesen Kunden wieder einzufangen, wird schwierig. Aber die frühzeitige Kontaktaufnahme kann auch davor schützen, dass Fehler in der Abwicklung gemacht bzw. Fristen nicht versäumt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Versicherer bereits das Kapital als Rente auszahlt, der Kunde aber die Einmalzahlung gewollt hat.

Die verschiedenen Möglichkeiten der Wiederanlage

Eine gute Beratung über die Wiederanlage setzt neben einer entsprechenden Analyse der Kundensituation Kenntnis über die Optionen voraus, die dem Kunden zur Verfügung stehen. So können die Kundengelder – je nach Alter und Risikoneigung – natürlich in die bekannten Finanzinstrumente wie z.B. Tagesgelder, Fonds oder Rentenversicherungen investiert werden. Ein weiterer und darüber hinausgehender Blick auf die steuerrechtliche Situation und insbesondere bei Familien oder älteren Kunden auf die möglichen erbrechtlichen Folgen der Wiederanlage (natürlich unter Einbeziehung von Steuerberater/Rechtsanwalt) können sehr wertvoll sein und heben den beratenden Vermittler qualitativ auf eine höhere Ebene.

Weiter bietet der Versicherungsmarkt neben den reinen Finanzprodukten interessante Alternativen, die auch im Hinblick auf die Analyse und Beratungspflichten nach § 62 VVG zum Produktportfolio des Vermittlers gehören sollten: Sofern z.B. ein Kunde noch Lücken in der Absicherung seiner Arbeitskraft oder dem Pflegerisiko hat, besteht die Möglichkeit, diese durch einen Einmalbeitrag in eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Pflegerente zu schließen. Ist der Kunden privat krankenversichert, kann es aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, Beiträge für die private Krankenversicherung im Voraus zu entrichten.

Schon jetzt das Jahresendgeschäft erfolgreich starten

Die Wiederanlage ist also durchaus facettenreich und anspruchsvoll und wer sich als Vermittler auf dieses Thema – auch über die folgenden Abläufe aus dem Jahresendgeschäft 2004 hinaus – einlässt, dem bieten sich gute Möglichkeiten für ein dauerhaft ertragreiches Standbein.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in der Broschüre "Die Wiederanlage von ablaufenden Lebens- und Rentenversicherungen".


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