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08.11.2007 - dvb-Presseservice

Concordia mit Leistungsplus für Bestandskunden

Zum 01.01.2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für Neu- und Ersatzverträge automatisch in Kraft. Auf die vor 2008 abgeschlossenen Verträge (Bestand) ist von Gesetzes wegen noch bis zum 01.01.2009 das bisherige VVG anwendbar.

Die Concordia wird die neuen verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten VVG allen Kraftfahrt-, Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz-Verträgen bereits ab 2008 bei der Regulierung neuer Schäden zugrunde legen.

Für die Bestandskunden der Concordia entfällt somit das sogenannte Alles-oder-nichts-Prinzip, und es werden die Bestimmungen zu Obliegenheitsverletzungen im Schadenfall im Sinne des Kunden verbessert.

So bedeutet der Wegfall des Alles-oder-nichts-Prinzips, dass künftig bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens die Leistungspflicht nach der Schwere des Verschuldens reduziert wird (Quotelung).

Auch bei Obliegenheitsverletzungen im Schadenfall (z. B. Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften, Verstößen gegen Aufklärungs- oder Schadenminderungspflichten) greift die Quotelung.

Mit Wegfall der Unteilbarkeit der Prämie wird künftig der Vertrag grundsätzlich taggenau abgerechnet, beispielsweise bei Kündigung des Versicherungsnehmers im Schadenfall oder bei Wagniswegfall.

Des Weiteren werden die Verjährungs- und Klagefristen (es greift künftig immer die dreijährige Regelverjährung des BGB) für den Kunden verbessert.

Die verbraucherfreundlichen Regeln des neuen VVG kommen somit den langjährig bei Concordia versicherten Kunden schon ab dem 01.01.2008 zu Gute. 



Herr Christian Behrens
Tel.: 0511 / 5701-1382
Fax: 0511 / 5701-1255
E-Mail: Christian.Behrens@Concordia.de

Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover
http://www.concordia.de