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07.10.2011 - dvb-Presseservice

D.A.S. – Rechtsschutz 10/2011: Transparenter, individueller, leistungsfähiger

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erweitert die Leistungen ihres neuen Rechtsschutz-Tarifs ab Oktober 2011 und bietet darüber hinaus flexiblere Produktkombinationen. So werden unter anderem Angebote für Singles, die Abwählbarkeit des Arbeits-Rechtsschutzes sowie Verbesserungen beim Versicherungsschutz für nichteheliche Lebenspartner und die Aufhebung der Altersbegrenzung für Senioren eingeführt. Im Rahmen der „Klartextinitiative“ wurden die Versicherungsbedingungen in der Rechtsauskunft auf eine Seite verkürzt.

Mit einer Vielzahl von Neuerungen weitet die D.A.S Rechtsschutzversicherung zum Oktober 2011 das Leistungsspektrum ihrer Produkte deutlich aus. Neben den Privat- und Berufsrechtsschutz-Tarifen sowie dem Rechtsschutz für Singles, können künftig alle Varianten des Komfort- und Premium-Rechtsschutzes als Single-Variante abgeschlossen werden, die auch für Alleinerziehende mit Kind gilt.

Der Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Arbeits- und Dienstverhältnissen ist grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Deckung für Arbeitnehmer. Gleichwohl wird diese Absicherung in besonderen Risikosituationen nicht immer benötigt. Daher bietet die D.A.S. jetzt in allen Produktlinien für Privatkunden die Möglichkeit, den Arbeits-Rechtsschutz auszuschließen. Der Vorteil für die Kunden: Neben einer um bis zu 15 Prozent geringeren Prämie lässt sich damit der Tarif noch konkreter auf die persönliche Situation zuschneiden.
„Mit der neuen Tarif- und Bedingungsgeneration haben wir unsere Rechtsschutzprodukte in wesentlichen Bereichen weiterentwickelt und aufgewertet. Unserer Strategie vom Kostenerstatter zum Rechtsdienstleister folgend liegt der Fokus auf der Leistungserweiterung sowie der bedarfsgerechten und zielgruppenspezifischen Flexibilisierung unserer Produkte. Dabei rücken wir die persönliche Situation und das individuelle Lebensmodell des Kunden stärker in den Vordergrund“, sagt D.A.S. Vorstandssprecher Rainer Tögel.

Eine weitere Neuerung im Arbeits-Rechtsschutz betrifft Angebote für Aufhebungsvereinbarungen. Konnten bisher nur Arbeitgeber diese juristisch prüfen lassen, gilt diese Option nun auch für Arbeitnehmer. Sie können bereits im Vorfeld, ohne Eintritt des Rechtsschutzfalles, ein Abfindungsangebot ihres Arbeitgebers im Rahmen einer Rechtsberatung überprüfen zu lassen.

D.A.S.-Rechtsschutzgarantie für den Web-Check

Im Oktober 2010 hatte die D.A.S. erstmalig einen Web-Check angeboten. Bei diesem speziellen Angebot für Gewerbekunden überprüfen Anwälte die Internetseiten auf juristische Fallstricke. Kritische Bereiche sind dort neben dem Impressum etwa der Datenschutz, die Verlinkung auf fremde Seiten oder Angaben zu Widerruf und Rückgaberechten. Mit der neuen Produktgeneration wird der Web-Check deutlich aufgewertet. So überprüft die D.A.S künftig den Auftritt nicht nur rechtlich, sondern verbindet mit dem Check auch eine Garantie für die Gewerbekunden.

Darüber hinaus hat die D.A.S. für klein- und mittelständische Betriebe, derzeit als einziger Rechtsschutzversicherer in Deutschland, mit der Gewerbe-Kombination ein neues, umfassendes Versicherungspaket aufgelegt. Neben den klassischen Rechtsschutzprodukten und einem professionellen Forderungsmanagement besteht auch Kostenschutz für Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen des Unternehmens ergeben können. Ein Deckungsumfang, der in dieser Form derzeit am Rechtsschutzmarkt nicht angeboten wird.

„Klartext-Bedingungen“ jetzt auch im Rechtsschutz

Im Rahmen ihrer Klartextinitiative arbeitet ERGO auf eine bessere Verständlichkeit in der Kundenkommunikation hin. Seit Sommer 2011 werden die deutlich verkürzten und sprachlich vereinfachten Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflicht verwendet. Nun führt auch die D.A.S. die ersten Klartext-Bedingungen bei Rechtsschutzprodukten ein. In einem ersten Schritt wurden die bestehenden Versicherungsbedingungen für die D.A.S. Rechtsauskunft strukturell vereinfacht, auf eine Seite verkürzt und sprachlich überarbeitet. Weitere Produkte werden im Laufe des Jahres 2012 folgen.

Mit diesen Neuerungen gestalten sich die Klartext-Bedingungen der Rechtsauskunft nun inhaltlich transparenter, verständlicher und sind in ihrem Erscheinungsbild für den Kunden somit deutlich leichter zugänglich.

Mit den neuen individuellen Produktvarianten, den deutlichen Leistungserweiterungen und den neuen Versicherungsbedingungen setzt der Marktführer D.A.S. wieder Maßstäbe im Rechtsschutz.

Weitere Informationen zum Rechtsschutz-Angebot der D.A.S. finden Sie im Internet unter www.das.de.



Herr Jörg Droste
Tel.: 0211 477-4332
Fax: 0211 477-1511
E-Mail: joerg.droste@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
www.ergo.com

Über die D.A.S.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de