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04.03.2010 - dvb-Presseservice

DAV: Bezüglich Vorratsdatenspeicherung EU-Richtlinie ändern

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als Stärkung für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger begrüßt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Grundlage für die Regelung war, muss nun auf den Prüfstand gestellt werden.

„Es bestehen schon berechtigte Zweifel daran, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Inkrafttreten der verbindlichen EU-Grundrechtscharta im Dezember 2009 überhaupt noch Bestand hat“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Achtung der Privatsphäre habe im demokratischen Rechtsstaat oberste Priorität.

Der DAV begrüßt daher auch das Vorhaben der neuen EU-Kommissarin Viviane Reding. Diese hatte angekündigt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand zu stellen. Denn – ungeachtet aller Sicherheitsauflagen und Zugriffsbeschränkungen – die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das strikte nationale Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat, ohne dass dafür ein konkreter Anlass vorliegt. Davon sind Millionen Menschen betroffen, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht haben.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nunmehr gestoppt hat, besteht kein Anlass zum hektischen Handeln des Gesetzgebers. Auch angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus muss der Schutz der Privatheit aller Bürgerinnen und Bürger im Rechtsstaat gewährleistet sein. „Gesetzgeberische Schnellschüsse wären jetzt verfehlt“, so Ewer weiter. Der Gesetzgeber sei vielmehr aufgefordert, die Vorgaben aus Karlsruhe genau zu prüfen und ein verfassungsgemäßes Gesetz vorzulegen und am besten die EU-Richtlinie zu ändern.




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