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10.07.2006 - dvb-Presseservice

DBR begrüßt die Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt, dass nach Jahren des politischen Ringens heute endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet worden ist.

„Es ist gelungen, trotz aller politischen Widerstände ein Antidiskriminierungsgesetz durchzusetzen, das auch behinderte Menschen vor Benachteiligung schützen soll“, erklärt die DBR-Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. „Auch wenn nicht alle Forderungen der Behindertenverbände erfüllt worden sind, geht von dem Gesetz ein wichtiges Signal in die Gesellschaft aus. Die klare Botschaft des  Gleichbehandlungsgesetzes lautet: Diskriminierung ist nicht akzeptabel und wird sanktioniert.“ Behinderte Menschen haben nun bessere Möglichkeiten sich gegen Benachteiligung zu wehren. Wir wünschen uns, dass das Gesetz nun auch Wirkung zeigt.  

Es muss allerdings kritisch angemerkt werden, dass Union und SPD in letzter Minute einige unnötige und fragwürdige Veränderungen am Gleichstellungsgesetz vorgenommen haben. Es bleibt abzuwarten, ob die EU dies als richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Richtlinien bewerten wird.

Die Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes wird allerdings durch die Föderalismusreform überschattet, die der Bundesrat heute ebenfalls beschlossen hat. Der Deutsche Behindertenrat befürchtet, dass die Föderalismusreform einen massiven Rückschlag für die Rechte behinderter Menschen bedeuten wird. Wir fordern die Bundesländer daher erneut auf, bei den ihnen übertragenen Zuständigkeiten keine Regelungen zu Lasten behinderter Menschen zu beschließen.  

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) repräsentiert rund 100 Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen. Die Mitgliedsorganisationen des DBR vertreten mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland. Der DBR versteht sich als verbandsübergreifendes Aktionsbündnis behinderter und chronisch kranker Menschen.



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