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07.06.2006 - dvb-Presseservice

DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen verkauft Anteil an der DBV-Winterthur Holding AG

Die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen (DBVöR) hat mit Wirkung zum 6. Juni 2006 den von ihr gehaltenen Anteil in Höhe von 25% plus 1 Aktie an der DBV-Winterthur Holding AG an die WinCom Versicherungs-Holding AG, eine Tochtergesellschaft der Winterthur Group, verkauft. Die organisatorischen Vorbereitungen für die Verteilung des Veräußerungserlöses an die Inhaber der Berechtigungsscheine laufen auf Hochtouren und sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

"Die DBVöR erfüllt mit diesem Verkauf die bei der Privatisierung der DBV-Gruppe im Jahr 1990 eingegangene Verpflichtung, sich bis spätestens 2010 von ihrem Anteil an der DBV-Winterthur Holding AG zu trennen. Im Interesse der ehemaligen Versicherten ist dies vier Jahre früher als geplant", erläutert Herbert Falk, der Vorstandsvorsitzende der DBVöR. "Es ist uns gelungen einen guten Kaufpreis zu erzielen, so dass der Überschuss nun an die Inhaber der Berechtigungsscheine verteilt werden kann."

Bei der Umstrukturierung der ehemaligen DBV-Gruppe im Jahr 1990 hat sich die DBVöR verpflichtet, den Überschuss aus der Veräußerung der Anteile an der DBV-Winterthur Holding AG an die zum damaligen Zeitpunkt Versicherten zu verteilen. Die Höhe des Anteils errechnet sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Veräußerungskosten und der Buchwerte der Aktien. Zur Dokumentation ihrer Ansprüche wurde an diesen Personenkreis ein so genannter Berechtigungsschein übersandt. Ausgegeben wurden insgesamt mehr als 600.000 dieser Berechtigungsscheine. Die große Anzahl der Berechtigungsscheine erfordert umfangreiche Vorbereitungen für die Abwicklung und die Auszahlung an die Berechtigten. Dies schließt auch die Klärung der steuerlichen Behandlung der Zahlungen an die Berechtigten ein. "Wir wollen, dass vor Verteilung der Erlöse Klarheit über die steuerliche Behandlung besteht", erklärt hierzu Herbert Falk.

Die Vorbereitungen für die Verteilung des an die Inhaber der Berechtigungsscheine fließenden Überschusses aus der Veräußerung sollen bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Die genauen Einzelheiten der Abwicklung sowie die Höhe des zur Verteilung kommenden Betrages werden dann in einem öffentlichen Aufruf bekannt gemacht. Der Aufruf wird dabei mindestens im Bundesanzeiger, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, auf der Homepage der DBVöR und in der überregionalen Presse veröffentlicht werden. "Wir bitten die Inhaber der Berechtigungsscheine, bis zu diesem Aufruf keine Berechtigungsscheine einzureichen. Eine Bearbeitung und Auszahlung kann erst nach dem Aufruf vorgenommen werden. Unaufgefordert eingereichte Berechtigungsscheine werden wir unverzüglich zurückschicken", ergänzt hierzu Herbert Falk.

Die DBVöR hat für Anfragen der Inhaber von Berechtigungsscheinen eine eigene Service-Nummer (T: 01803 202 608, 9 Cent/Minute) eingerichtet, über die Anfragen zu den Berechtigungsscheinen beantwortet werden. Informationen können darüber hinaus auch über die Homepage der DBVöR unter http://www.dbvoer.de abgerufen werden.



OE 003 Unternehmenskommunikation
Herr Dr. Mathias Oldhaver
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DBV-Winterthur Versicherungen
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