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05.03.2007 - dvb-Presseservice

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. € ein

Die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen hat im Sommer des vergangenen Jahres ihren Aktienanteil an der DBV-Winterthur Holding AG verkauft. Sie wird ab sofort die Verteilung des Veräußerungsüberschusses an die Berechtigten vornehmen. Es sind zunächst der Überschuss aus der Veräußerung und der Gegenwert einer Rückstellung an die rund 600 000 Berechtigten zu verteilen, insgesamt knapp 344 Mio. Euro. Anlaufstellen für die Inhaber der Berechtigungsscheine sind die Filialen der Commerzbank, Dresdner Bank, Hypovereinsbank, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie viele Sparkassen. Die Coupons können bis zum 2. März 2009 eingereicht werden.

Bei der Privatisierung der damaligen DBV-Gruppe im Jahr 1990 erhielten die Berechtigten bereits Veräußerungsüberschüsse aus dem Börsengang in Höhe von umgerechnet ca. 300 Mio. Euro, die direkt den Versichertenkonten gutgeschrieben wurden. Mit dem Verkauf des restlichen Aktienpakets von 25% plus eine Aktie erfüllt die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen vorzeitig ihre im Jahr 1990 eingegangene Verpflichtung, sich bis spätestens 2010 von ihrem Anteil an der DBV-Winterthur Holding AG zu trennen.

Banken nehmen Coupon 1 entgegen
Rund 600 000 ehemalige Versicherte erhielten so genannte Berechtigungsscheine*, die den jeweiligen Anteil am Veräußerungsüberschuss dokumentieren. In diesem Berechtigungsschein sind drei nummerierte Coupons eingedruckt. Davon ist nur der Coupon 1 ab sofort bis spätestens 2. März 2009 einzureichen. Mit diesem Coupon werden die anteiligen Werte aus dem Aktienverkauf sowie die Gegenwerte der gebildeten Rückstellung für Erstattungsansprüche verteilt. Der Coupon 1 kann bei den Filialen der Commerzbank AG, Hypovereinsbank AG, Dresdner Bank AG, Volks- und Raiffeisenbanken sowie einer Reihe von Sparkassen eingereicht werden.

Der Coupon 1 ist mit einem Einreichungsformular vorzulegen, das bei den genannten Instituten, über das Internet www.dbvoer.de oder unter der Service-Nummer 01803/20 26 08 (9ct/min) zu beziehen ist.

Dazu Herbert Falk, Vorstandsvorsitzender der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen: “Für uns ist es eine große Herausforderung, die Ansprüche der 600 000 Berechtigten gemeinsam mit unseren Bankpartnern jeweils in einem angemessenen Zeitraum abschließend zu bearbeiten. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Coupons nicht direkt an uns geschickt werden, sondern dass der festgelegte Weg über die Bankpartner eingehalten wird.“

Außerdem weist Herbert Falk darauf hin, dass die Berechtigungsscheine mit den Coupons 2 und 3 über die genannte Frist vom 2. März 2009 hinaus aufbewahrt werden sollten. Diese Coupons dokumentieren einen weiteren Anspruch auf einen später auszuschüttenden Liquidationsüberschuss. Auf ihn sollten die Berechtigten nicht leichtfertig verzichten.


*Einen Berechtigungsschein erhalten haben alle Versicherungsnehmer der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt, deren Versicherungen zwischen dem 31. Dezember 1989 und dem 26. April 1990 bestanden und bei denen nicht bereits eine Gesamtentschädigung vorgenommen wurde. Der einzelne Berechtigungsschein gibt den konkreten Anteil des jeweiligen Inhabers in Millionstel vom Gesamtbetrag an. Der Wert eines Millionstels beträgt 343,96 €.



Herr Hartmut Gramberg
Tel.: 0611/363 2430
Fax: 0611/363 4623
E-Mail: presse@dbvoer.de

DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligunge
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