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14.03.2006 - dvb-Presseservice

DBwV fordert betrieblicheAltersversorgung für Zeitsoldaten

Bislang die einzige Berufsgruppe, die über die Nachversicherung nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rente erwerben kann

Zur Kompensation der auch in Zukunft zu befürchtenden Einschnitte in das Versorgungs- und Rentenniveau muss den Soldaten auf Zeit in der Bundeswehr die betriebliche Altersversorgung ermöglicht werden. Diese Forderung erhob der Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes während seiner Sitzung am 13. März in Bonn.

DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz: „Nach derzeitiger Rechtslage sind Zeitsoldaten, die anschließend nicht Berufssoldaten oder Berufsbeamte werden, die einzige Gruppe, die über die Nachversicherung für die Dauer ihres Dienstverhältnisses neben der möglichen privaten Altersvorsorge nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rente erwerben kann. Hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.“

Der Deutsche BundeswehrVerband schlägt bei der Schaffung der betrieblichen Altersversorgung für Zeitsoldaten ein „Freiwilligkeitsprinzip“ vor, da je nach individueller Lebenssituation möglicherweise eine Variante der privaten Altersvorsorge günstiger als die betriebliche Altersvorsorge sein kann.



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