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26.11.2007 - dvb-Presseservice

DG-Fonds-Misere / DG-Fonds-Nr. 37: Vorsicht beim aktuellen Ankaufs-angebot der DZ Bank

Nachschussrisiko von über 90 % der Beteiligungssumme

Bremen, November 2007. Aktuell zeichnet sich eine besonders prekäre Entwicklung beim notleidenden DG-Fonds-Nr. 37 ab: Seine Gesellschafter haben nicht nur einen wirtschaftlichen Totalverlust zu verzeichnen. Vielmehr besteht für sie noch ein Nachschussrisiko von über 90 % der jeweiligen Beteiligungssumme. Da der DG-Fonds-Nr. 37 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelegt wurde, haften die Gesellschafter anteilig für Fondsschulden mit ihrem privaten Vermögen.

„Die bittere Wahrheit lautet: Selbst bei einem Verkauf der Fonds-Objekte in Berlin–Altglienicke und Berlin–Hohenschönhausen würden noch Kreditverbindlichkeiten in Höhe von annähernd 22,4 Mio. Euro verbleiben, für die die Anleger schlussendlich zur Kasse gebeten werden“, sagt Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Die Kredite der Fondsgesellschaft bei der Aareal Bank, der IBB und der DZ Bank belaufen sich derzeit auf 52,4 Mio. €. Dem gegenüber stehen geschätzte Verkaufserlöse von 30,0 Mio. €. Mit dem Wegfall der Berliner Anschlussförderung droht dem Fonds die Insolvenz.

Immerhin bietet die DZ Bank als Treuhandkommanditistin derzeit allen Gesellschaftern dieses Fonds an, diese von ihren Nachschussverpflichtungen im Rahmen eines Ankaufs ihrer Beteiligung freizustellen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Anleger die weitere Rechtsverfolgung einstellt und auf sämtliche weiteren Ansprüche verzichtet. Alternativ wird den Anlegern angeboten, im Fonds zu verbleiben und bei Zustimmung zur Aufnahme von weiteren Krediten in Höhe von max. 9,9 Mio. € notfalls davon freigestellt zu werden. „Da allerdings nicht mit einer positiven Entwicklung des Fonds zu rechnen ist, macht diese Alternative aus unserer Sicht“, so Brockmann weiter, „keinen Sinn“.

Anwältin Brockmann empfiehlt betroffenen Anlegern daher, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor sie sich für eine von der DZ Bank angebotenen Alternativen entscheiden. Auch wenn den Anlegern das Horrorszenario weiterer Nachschussforderungen aufgezeigt wird, sollten sich die Gesellschafter davon nicht einschüchtern lassen, sondern ihre realen Chancen durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Da nach Auffassung von hrp Ansprüche unter anderem gegen die DZ Bank bestehen, können die Gesellschafter nicht nur Freistellung von den Nachschussanforderungen, sondern auch Erstattung des weiteren Schadens verlangen.

Von hrp ist bereits ein Sachverständigengutachten für diesen Fonds in Auftrag gegeben worden, das voraussichtlich Anfang Dezember 2007 vorliegen wird.



Frau Dr. Petra Brockmann
Tel.: 0421 246850
Fax: 0421 2468511
E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
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28359 Bremen
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören gemäß JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.