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25.06.2009 - dvb-Presseservice

DGbAV: Unabhängigkeit ist das große Plus Betriebsrenten-Lösungen müssen individuell und flexibel sein

Die 30-jährige Mitarbeiterin, die gerade geheiratet hat und absehbar bald eine Babypause einlegen wird, stellt an ihren Betriebsrenten-Vertrag andere Anforderungen als der 55-jährige, dem es in seinem letzten Berufs-Jahrzehnt um eine sichere und garantierte bAV-Lösung geht. So vielfältig wie die Mitarbeiter sind auch die Anforderungen an betriebliche Versorgungslösungen. Betriebsangehörige bei der bAV „über einen Kamm zu scheren“ ist die schlechteste aller möglichen Lösungen. Das gibt Ulf Kesting, Vorstand der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG, seinen Gesprächspartnern in den Unternehmen zu bedenken. Um alle Anforderungsprofile abzudecken, ist individuelle Beratung jedes Mitarbeiters vor Abschluss eines bAV-Vertrags unabdingbar. Die Plattform dafür müssen die Unternehmen schaffen, die sich von der DGbAV AG Versorgungswerke einrichten oder modifizieren lassen. Dabei hilft entscheidend die Unabhängigkeit der DGbAV, die weder einer Versicherungsgesellschaft noch einer Finanzgruppe zugehörig ist.

Die Spezialgebiete der DGbAV sind die Einrichtung, Durchführung und Sanierung von betrieblichen Versorgungs­systemen. Das bAV-Beratungsunter­nehmen ist Kompetenzzentrum und Ansprechpartner in allen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV). So lotet die DGbAV AG mit der jeweiligen Unternehmensführung nicht nur die Chancen und Möglichkeiten der fünf Durchführungswege aus (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage), sondern berät auch bei der Einrichtung von Zeitwertkonten. Bundesweit gehören bereits mehr als 2.000 Unternehmen zum Kundenkreis der DGbAV.   Schlagzeilen machte die DGbAV mit einer Ser­vice-Innovation: Mit der DGbAV-Clearing-Stelle bietet sie die Möglichkeit, bestehende bAV-Verträge des Arbeitnehmers im Falle eines Arbeitsplatzwechsels beim neuen Arbeitgeber weiter zu führen und zu verwalten. Damit wird die seit 2005 gesetzlich verfügte „Portabilität“ von Rentenansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel erst praktikabel. Vorteil für die Arbeitnehmer: Weil bei einer erforderlichen „Umdeckung“ bestehender bAV-Verträge andere Rahmenbedingungen gelten (abgesenkter garantierter Rechnungszins, neue Sterbetafeln), werden bei Fortführung der alten Verträge beim neuen Arbeitgeber die ursprünglichen und nahezu immer günstigeren Konditionen erhalten. Rein rechnerisch können durch den Erhalt der alten bAV-Verträge bei einem Arbeitgeberwechsel einige Zig-Tausend Euro an Betriebsrente in den Jahren des Ruhestands „gerettet“ werden. Wer die DGbAV-Clearing-Stelle nutzt, zahlt für deren Leistung nur 2,50 Euro pro Monat – selbst auf lange Sicht ein gutes Geschäft.

DGbAV-Vorstand Ulf Kesting rät, bei der Konzeption und Einrichtung von Versorgungswerken unbedingt auf die Bonität des Rückdeckers zu achten. Denn auch wenn bei Ausfall eines deutschen Versicherers „Protektor“ einspringt – abgesichert ist nur die garantierte Betriebsrente. Der Rechnungszins auf die einbezahlten Beiträge ist derzeit mit 2,25 % festgeschrieben. Künftige Betriebsrentner können aber bei normalem Versicherungsverlauf auf eine höhere Gesamtverzinsung hoffen, wenn die Renditen an den Kapitalmärkten wieder steigen, weil durch Überschüsse der Lebensversicherungsgesellschaften während der Einzahlungszeit die Garantie-Rente aufgestockt wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Wirtschaftskraft des Versicherers erhalten bleibt. „Wie sich in der Finanzkrise erwiesen hat, muss das nicht bei allen Versicherungsanbietern der Fall sein“, gibt Ulf Kesting zu bedenken.



Herr Matthias von Debschitz
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Deutsche Gesellschaft für
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