D&O-Versicherung: Rechtssicherheit für Versicherungsnehmer und versicherte Personen

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass für den Eintritt des Versicherungsfalls in der D&O-Versicherung die schriftliche Inanspruchnahme ausschlaggebend ist. Eine darüber hinaus im Innenhaftungsfall vom geschädigten Versicherungsnehmer darzulege ...

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