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10.09.2009 - dvb-Presseservice

Damit der Umzug problemlos über die Bühne geht: Versicherer rechtzeitig einbeziehen

Wer seinen Umzug plant, sollte rechtzeitig mit seinem Versicherer sprechen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Nur so wird beispielsweise aus der Hausratversicherung ein Schutz für die alte wie für die neue Wohnung.“ Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Punkte in Sachen Versicherungen, die Umzügler unbedingt beachten sollten.

Zwar können Adressänderungen auch nach dem Umzug mitgeteilt werden. Aber bei Versicherungen gelten andere Spielregeln: Ganz besonders bei der Hausratversicherung ist es wichtig, dem Versicherer vor dem Umzug mitzuteilen, wohin die Reise geht. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz zwei Monate lang sowohl für die frühere wie für die künftige Wohnung gilt, bevor er endgültig auf das neue Domizil übergeht.

Mit dem Einzug müssen Versicherungsnehmer zudem die neue Wohnfläche oder den geänderten Hausratwert übermitteln. BdV-Tipp: Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich nach einem günstigeren Vertrag umschauen.

„Auch zu allen anderen Versicherern sollten die Umzügler vor dem Termin Kontakt aufnehmen“, empfiehlt Lilo Blunck. Wichtig ist neben der neuen Anschrift nämlich auch die Durchgabe der eventuell neuen Bankverbindung, damit der Versicherungsschutz nicht durch Zahlungsverzug gefährdet wird.

Die Privathaftpflichtversicherung wird am Tag des Umzugs besonders interessant: Beschädigt der Ausziehende etwa Türen oder ein Waschbecken, zahlt der eigene Versicherer, sofern „Mietsachen“ im Vertrag stehen. Die Haftpflichtversicherung eines Helfers leistet dagegen nicht, wenn dieser versehentlich den Fernseher des Umziehenden zu Boden geworfen hat. Das täte sie nur in Ausnahmefällen: Der private Helfer hat grob fahrlässig gehandelt oder seine Police beinhaltet „Gefälligkeitshandlungen“. Lilo Blunck: „Nur wenn die Helfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren Privathaftpflicht ein."

Was Umzügler außerdem wissen sollten: Speditionen haften bei Beschädigung lediglich begrenzt bis zu einer bestimmten Schadenshöhe pro Kubikmeter Laderaum . Lilo Blunck: „Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Schaden nicht in voller Höhe beglichen wird. Allerdings ist das nicht die Regel.“ Wer sich dagegen restlos schützen will, der schließt eine Transportversicherung zum Neuwert ab.

Wer seinen Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abwickelt, hat unterwegs keinen Versicherungsschutz für seine Ladung. Ausgenommen, das Fahrzeug brennt ab, dann zahlt die Hausratversicherung. Das tut sie auch, wenn der Umzügler an Leib und Leben bedroht und dann ausgeraubt wurde.



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