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23.06.2008 - dvb-Presseservice

Dank des Bestandschutzes greift die Abgeltungssteuer nicht bei Investmentfonds, die vor 2009 im Depot landen.

Weshalb Anleger noch 2008 handeln sollten

(Köln, Juni 2008) Der Countdown läuft. Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Kursgewinne, Zinserträge und Dividenden werden dann pauschal mit 25 Prozent besteuert – zuzüglich des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Die Steuer wird unmittelbar von der jeweiligen Depotbank oder Fondsgesellschaft an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerschuld des Anlegers ist damit abgegolten und muss nicht wie bisher über die Einkommensteuererklärung abgerechnet werden. Sparer, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Fällig wird die Abgabenregelung jedoch erst, sobald die Kapitalerträge im Kalenderjahr über dem neuen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 für Verheiratete liegen. Ab dem kommenden Jahr werden nämlich der bisherige Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag zum Sparer-Pauschbetrag zusammengeführt. Damit sind dann auch alle angefallenen Werbungskosten wie die Depotgebühren abgegolten.  

Für Anleger, die jedoch noch 2008 handeln, besteht Grund zur Freude. Sowohl für Aktien als auch für Investmentfonds gilt der so genannte Bestandsschutz. Das heißt: Mit Papieren, die vor 2009 im Depot landen, winken auch künftig steuerfreie Kursgewinne – vorausgesetzt, die Titel werden mindestens zwölf Monate lang gehalten. Dennoch sind Aktionäre im Vergleich zu Fondsanlegern die großen Abgeltungsteuer-Verlierer. Grund: In turbulenten Börsenphasen sind Investoren gezwungen, ihr Depot umzuschichten. Und da ist der Fondsmanager gegenüber dem Aktionär klar im Vorteil. Die Abgeltungsteuer greift nur auf Ebene des einzelnen Wertpapiers – in diesem Fall des Fondsanteils. Ob der Fondsmanager nun alte Aktien verkauft oder neue Papiere ordert, ist aus steuerlicher Sicht unerheblich. Der Aktionär verliert hingegen mit jeder Umschichtung die Steuerfreiheit. „Anleger, die vor dem 1. Januar 2009 Investmentfondsanteile ins Depot legen, ersparen sich die Abgeltungsteuer“, erklärt Jörg Burger, Geschäftsführer der Fondsgesellschaft AmpegaGerling Investment in Köln.

Folgendes Rechenbeispiel zeigt, dass Fondssparer gegenüber Aktionären somit unter dem Strich eine deutlich höhere Rendite erzielen:

Angenommen ein Anleger kauft jetzt Aktien im Wert von 1000 Euro und verkauft sie nach einem Jahr mit einem Gewinn von 100 Euro. Anschließend investiert er die 1100 Euro in ein anderes Unternehmen. Nach zwei Jahren veräußert er die Aktien für 1300 Euro. Während der anfangs erzielte Kursgewinn steuerfrei ist, schlägt bei der zweiten Transaktion bereits die Abgeltungssteuer zu. Vom Gewinn in Höhe von 200 Euro werden inklusive Soli-Zuschlag und oft auch Kirchensteuer mehr als 25 Prozent Steuern abgezogen. Ein Sparer, der hingegen jetzt 1000 Euro in einen Fonds investiert, dessen Manager in der Folge die gleichen Transaktionen tätigt wie der Aktionär, freut sich in drei Jahren über einen steuerfreien Gewinn von 300 Euro.

Zahlreiche Anleger haben diesen Vorteil bereits erkannt. Laut der Branchenvereinigung „Bundesverband Investment und Asset Management“ (BVI) flossen von Januar bis Ende April netto 16,7 Milliarden Euro neu in deutsche und in Deutschland zugelassene Publikumsfonds. Auf das Jahr hochgerechnet entspricht dies einer Summe von 50,1 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr betrug das Netto-Mittelaufkommen 30,8 und 2006 lediglich 17,7 Milliarden Euro.




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Die AmpegaGerling Investment GmbH ist ein Unternehmen der Talanx, des drittgrößten Versicherungskonzerns Deutschlands. Zur Gruppe gehören u. a. die Marken Aspecta, CiV Versicherungen, Hannover Rück, HDI-Gerling, neue leben und PB Versicherungen.