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09.12.2008 - dvb-Presseservice

Das ändert sich 2009

Licht und Schatten halten sich die Waage

Der Gesetzgeber hat für das kommende Jahr zahlreiche Neuregelungen beschlossen, die einerseits Entlastung für die Bürger bringen, andererseits aber neue Belastungen schaffen. So stehen Änderungen bei Sozialabgaben und Sozialleistungen an, bei der Einkommen- und Erbschaftssteuer sowie bei Investitionszuschüssen und Fördergeldern. Auf welche Veränderungen müssen sich Bundesbürger einstellen?

Sozialabgaben

Krankenkassen: Einheitlicher Beitragssatz
Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen ab 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Dieser Satz gilt auch für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt künftig 14,9 Prozent. Genügen einer Krankenkasse die Beitragseinnahmen nicht, kann sie von ihren Versicherten Zuschüsse von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens berechnen. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht diesen später, besteht ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte. Im Normalfall gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten. Allerdings müssen Mitglieder mindestens 18 Monate lang bei ihrer Kasse versichert gewesen sein.

Freiwillig Versicherte: Freiwillig versicherte Selbständige erhalten ein Wahlrecht, ob sie mit oder ohne Krankengeldanspruch versichert sein wollen. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch, kostet dafür aber auch nur den ermäßigten Beitragssatz. Entscheiden sie sich für den Krankengeldanspruch, zahlen sie eine zusätzliche Prämie. Dabei sind verschiedene Tarifvariationen möglich. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Krankengeld-Wahltarife anzubieten; eine Gesundheitsprüfung wie in der privaten Krankenversicherung ist nicht zulässig.

Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Diese Reduktion ist allerdings befristet bis Juni 2010. Gleichwohl soll der Beitragssatz dauerhaft auf 3,0 Prozent sinken und damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziell entlasten.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von bislang 43.200 Euro Jahresverdienst auf 44.100 Euro. Dies entspricht einem regelmäßigen Monatseinkommen von 3.675 Euro. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Neben der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2009 um 450 Euro auf bundesweit 48.600 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Arbeitsentgelt von 4.050 Euro.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf 5.400 Euro im Monat (64.800 Euro p.a.). In den neuen Bundesländern erhöht sich der Satz um 50 Euro auf 4.550 Euro monatlich (54.600 Euro p.a.).

Sozialleistungen

Kinderförderung verbessert
Die Bundesregierung hat zahlreiche Verbesserungen für Familien beschlossen. So erhalten Eltern ab Neujahr für das erste und zweite Kind je 10 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Die Förderung beträgt dann 164 Euro je Kind Für das dritte Kind erhöht sich der Zuschuss um 16 Euro auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es ebenfalls 16 Euro mehr, 195 Euro.

Kinderfreibetrag: Ab 1. Januar 2009 steigt der Freibetrag für jedes Kind von 3.648 Euro um 192 Euro auf 3.840 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.000 Euro (vorher 5.808 Euro).

Kinderzuschlag: Paare mit Kindern, die monatlich nur wenig mehr als 900 Euro verdienen, sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen knapp über 600 Euro erhalten ab Oktober einen Zuschlag zum Kindergeld, wenn das Gesamteinkommen der Familie nicht zum Leben reicht. Der Kinderzuschlag wird auf bis zu 140 Euro pro Kind aufgestockt. Die Anrechnung von Erwerbseinkünften auf den zulässigen Höchstbetrag wird ebenfalls verbessert. Statt bisher 70 werden jetzt nur noch 50 Prozent der Einkünfte angerechnet.

Zuschuss zu Schulbedarf: Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Den Zusatzbeitrag gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn.

Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird befristet für ein Jahr von bislang zwölf auf 18 Monate verlängert.

Wohngeld wird erhöht
Ab Januar fließen zum ersten Mal anteilig die Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes ein. Dies geschieht zunächst zu 20 Prozent bei durchschnittlicher Haushaltsgröße. Das durchschnittlich gezahlte Wohngeld soll von 92 auf 142 Euro je Haushalt steigen.

Steueränderungen

Handwerkerleistungen besser absetzbar
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten verdoppelt sich. Künftig können private Investoren 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten (bisher 3.000 Euro), also bis zu 1.200 Euro, vom Finanzamt erstattet bekommen. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Kraftfahrzeugsteuer ausgesetzt
Mit einer befristeten Unterstützung für Pkw will die Bundesregierung den Verkauf effizienter Fahrzeuge fördern. Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, erhalten eine befristete Kfz-Steuerbefreiung. Sie gilt für alle Neuwagen ein Jahr lang und für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6 Norm zwei Jahre lang. Auch wenn das Auto während dieser Zeit weiterverkauft wird, bleibt die Steuerbefreiung erhalten. Eine Ausnahme gilt für Autos mit Abgasnorm Euro 5, die bereits vor dem 5. November zugelassen wurden. Sie sind für 2009 ebenfalls von der Steuer befreit. Der Steuerbonus endet am 31. Dezember 2010.

Tagesmütter einheitlich steuerpflichtig
Ab 2009 endet eine bislang bestehende Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Tagespflegepersonen. Bislang waren nur die Tagesmütter steuerpflichtig, die Geld für Kinderbetreuung direkt von den Familien erhielten. Künftig müssen nun auch Tagesmütter und -väter, die Geld vom Jugendamt oder der Gemeinde erhalten, diese Einkünfte versteuern. Allerdings ist nur der Gewinn steuerpflichtig. Von den Einkünften können zunächst die Betriebsausgaben abgezogen werden. Die bereits bestehende Betriebsausgabenpauschale wird erhöht. Sie beträgt ab 2009 300 Euro je Monat und vollzeitbetreutem Kind. Bislang lag dieser Satz bei 246 Euro.

Erbschaftsteuerreform

Immobilien: Weniger Steuern für Familien
Selbst genutztes Wohneigentum soll künftig von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn Ehepartner oder Kinder in der geerbten Immobilie zehn Jahre lang wohnen bleiben. Dabei gilt für Kinder die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf, andernfalls fallen für die überzähligen Quadratmeter Steuern an. Eine Wertgrenze für die übertragene Immobilie gibt es nicht ż damit bleiben auch Luxusvillen steuerfrei.

Höhere Vermögensfreibeträge
Damit Teile des Erbes ungeschmälert beim Empfänger ankommen, gewährt der Gesetzgeber Freibeträge. Entscheidend für die Höhe ist der Familienstand. Nach den Regierungsbeschlüssen sollen Ehegatten einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro erhalten, bisher waren es 307.000 Euro. Für Kinder steigt der Freibetrag von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Enkel dürfen künftig 200.000 Euro steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei 51.200 Euro. Für Eltern ist eine Erhöhung des Freibetrags von 51.200 Euro auf 100.000 Euro vorgesehen.
Einen Riesenschritt machen eingetragene Lebenspartnerschaften: Sie erhalten wie Verheiratete künftig einen Freibetrag von 500.000 Euro, bislang lag der Satz bei 5.200 Euro. Für Geschwister, Neffen und geschiedene Ehegatten ändert sich nur wenig: Statt 10.300 Euro erhalten sie künftig 20.000 Euro Freibetrag. Weiter entfernte Verwandte und sonstige Erben werden deutlich schlechter gestellt. Für Onkel, Tanten, Lebensgefährten und Freunde verharrt der Steuerfreibetrag bei 20.000 Euro. Zudem gelten für diese Personen künftig höhere Steuersätze von bis zu 50 Prozent.

Firmenübertrag
Auch für Firmenerben vereinbarte die Regierung Änderungen: Die Erbschaftsteuer wird komplett entfallen, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird. Allerdings müssen für den Wegfall der Steuer Auflagen in Kauf genommen werden: So darf die bisherige Gesamt-Lohnsumme des Betriebes binnen zehn Jahren nicht sinken (1000-Prozent-Regel) - damit ist Beschäftigungsabbau nur schwer durchführbar. 15 Prozent des Betriebsvermögens müssen Erben versteuern, wenn die übernommene Firma nur sieben Jahre lang weitergeführt wird und die Lohn-Quote während dieser Zeit nur 650 Prozent erreicht.

Lebensversicherung
Soll eine Lebensversicherung verschenkt werden, ist Eile angesagt. Grund: Die Regierung erhöht die Besteuerung im Rahmen der Erbschaftsteuer. Nach gültigem Recht besteht die Wahl, den Wert der zu übertragenen Police entweder mit dem aktuellen Rückkaufswert oder nach zwei Dritteln der bislang gezahlten Beiträge zu berechnen. Der 2/3-Ansatz begünstigt derzeit noch die Schenkung einer Lebensversicherung. Doch dieses Privileg soll wegfallen. Damit wird die Übertragung der Police zu Lebzeiten für Erben deutlich teurer.

Private Altersvorsorge

Mit Wohn-Riester leichter ins Eigenheim
Das kürzlich verabschiedete Eigenheimrentengesetz berücksichtigt die selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Riester-Sparer ihr angesammeltes Vorsorgekapital bis zu 100 Prozent zum Kauf von Wohneigentum einsetzen. Möglich ist auch, die monatlichen Sparbeiträge in laufende Kreditverpflichtungen wie Hypothekendarlehen oder Bausparverträge zu stecken. Die öffentliche Förderung beträgt jährlich 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro Zuschuss pro Jahr. Zusätzlich winkt ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro für alle Vorsorgesparer bis 25 Jahre. Außerdem gewährt der Staat Steuervorteile. Bis zu 2.100 Euro an Riester-Beiträgen kann man jährlich als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Nachteil: Die geförderte Immobilie wird im Alter besteuert.

Höhere Steuerfreibeträge
Rürup-Rente: Die staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente wird 2009 verstärkt. So steigt der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten Basis-Versicherungen (Rürup-Renten) von 66 Prozent im Jahr 2008 auf 68 Prozent im Jahr 2009. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.600 Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an.

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2009 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.592 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.

Abgeltungsteuer

Die neue Abgeltungsteuer tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds, Zertifikaten) einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert. Die Regelung greift für alle Zinsanlagen und für neue Wertpapierkäufe ab 2009. Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) gelten Kurszuwächse als dauerhaft steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern.

Die Geldinstitute behalten die fällige Abgeltungsteuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt, damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die erst 2004 eingeführte Jahresbescheinigung der Bank über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne entfällt.

Positiv: Anleger, die bislang für ihre Kapitalerträge mit einem Steuersatz von über 25 Prozent vom Finanzamt veranlagt wurden, profitieren von der Neuregelung. Sparer mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent werden aber nicht schlechter gestellt. Sie können künftig die Differenz zwischen tatsächlichem Steuersatz und den abgeführten Kapitalsteuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern.

Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren: Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne von Aktien und Fondsanteilen. Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann ein Anleger Wertpapiere kauft und wieder verkauft - es fällt immer die 25-prozentige Abgeltungsteuer an. Zugleich wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet: Anleger müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien nunmehr zu 100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent. Der Steuervorteil von Dividenden gegenüber Zinsen ist damit passé.

Sparerfreibetrag: Neu ist die Einführung eines Sparer-Pauschbetrags ab 2009 für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen. Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. Achtung: Die bisherige Möglichkeit, bei höherem Aufwand die tatsächlichen Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, entfällt. Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.

Nichtveranlagungsbescheinigung: Kleinanleger können die Abgeltungsteuer wie bisher mit einem Antrag auf Nichtveranlagung beim Finanzamt vermeiden. Ebenso bieten Freistellungsaufträge innerhalb des zulässigen Gesamtrahmens (801 Euro) weiterhin die Möglichkeit, Kapitaleinkünfte vor dem Übertrag ans Finanzamt zu sichern.
Verlustverrechnung: Realisierte Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, das heißt Verluste, die nach dem bisherigen Steuerrecht entstanden sind bzw. noch bis Ende des Jahres entstehen, können Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen - zum Beispiel Gewinnen aus Aktien und Fondsverkäufen - verrechnen. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist nicht zulässig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht erlaubt.

Ausnahme Lebensversicherung: Für kapitalbildende Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungsteuer nicht. Hier bleibt es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, andernfalls ist der gesamte Ertrag zu versteuern. Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin komplett steuerfrei.



Herr Ralf Palm
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