Das ändert sich 2009
Licht und Schatten halten sich die Waage
Der Gesetzgeber hat für das kommende Jahr zahlreiche Neuregelungen beschlossen,
die einerseits Entlastung für die Bürger bringen, andererseits aber neue
Belastungen schaffen. So stehen Änderungen bei Sozialabgaben und
Sozialleistungen an, bei der Einkommen- und Erbschaftssteuer sowie bei
Investitionszuschüssen und Fördergeldern. Auf welche Veränderungen müssen sich
Bundesbürger einstellen?
Sozialabgaben
Krankenkassen:
Einheitlicher Beitragssatz
Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen ab 2009
einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Dieser Satz gilt auch für
Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt künftig 14,9 Prozent. Genügen einer
Krankenkasse die Beitragseinnahmen nicht, kann sie von ihren Versicherten
Zuschüsse von bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens berechnen. Erhebt die
Kasse einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht diesen später, besteht ein
Sonderkündigungsrecht für Versicherte. Im Normalfall gilt eine gesetzliche
Kündigungsfrist von zwei Monaten. Allerdings müssen Mitglieder mindestens 18
Monate lang bei ihrer Kasse versichert gewesen sein.
Freiwillig
Versicherte: Freiwillig versicherte Selbständige erhalten ein Wahlrecht, ob sie
mit oder ohne Krankengeldanspruch versichert sein wollen. Der
Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch, kostet dafür
aber auch nur den ermäßigten Beitragssatz. Entscheiden sie sich für den
Krankengeldanspruch, zahlen sie eine zusätzliche Prämie. Dabei sind verschiedene
Tarifvariationen möglich. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet,
entsprechende Krankengeld-Wahltarife anzubieten; eine Gesundheitsprüfung wie in
der privaten Krankenversicherung ist nicht
zulässig.
Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt
Der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent
reduziert. Diese Reduktion ist allerdings befristet bis Juni 2010. Gleichwohl
soll der Beitragssatz dauerhaft auf 3,0 Prozent sinken und damit Arbeitgeber und
Arbeitnehmer finanziell entlasten.
Neue
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung: Die
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt
von bislang 43.200 Euro Jahresverdienst auf 44.100 Euro. Dies entspricht einem
regelmäßigen Monatseinkommen von 3.675 Euro. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich.
Neben der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie
bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private
Krankenversicherung wechseln darf. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2009 um
450 Euro auf bundesweit 48.600 Euro. Dies entspricht einem monatlichen
Arbeitsentgelt von 4.050 Euro.
Renten- und Arbeitslosenversicherung: In
den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in
der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf
5.400 Euro im Monat (64.800 Euro p.a.). In den neuen Bundesländern erhöht sich
der Satz um 50 Euro auf 4.550 Euro monatlich (54.600 Euro
p.a.).
Sozialleistungen
Kinderförderung verbessert
Die
Bundesregierung hat zahlreiche Verbesserungen für Familien beschlossen. So
erhalten Eltern ab Neujahr für das erste und zweite Kind je 10 Euro mehr
Kindergeld pro Monat. Die Förderung beträgt dann 164 Euro je Kind Für das dritte
Kind erhöht sich der Zuschuss um 16 Euro auf 170 Euro. Für das vierte und jedes
weitere Kind gibt es ebenfalls 16 Euro mehr, 195 Euro.
Kinderfreibetrag:
Ab 1. Januar 2009 steigt der Freibetrag für jedes Kind von 3.648 Euro um 192
Euro auf 3.840 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag
gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.000 Euro (vorher
5.808 Euro).
Kinderzuschlag: Paare mit Kindern, die monatlich nur wenig
mehr als 900 Euro verdienen, sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen knapp
über 600 Euro erhalten ab Oktober einen Zuschlag zum Kindergeld, wenn das
Gesamteinkommen der Familie nicht zum Leben reicht. Der Kinderzuschlag wird auf
bis zu 140 Euro pro Kind aufgestockt. Die Anrechnung von Erwerbseinkünften auf
den zulässigen Höchstbetrag wird ebenfalls verbessert. Statt bisher 70 werden
jetzt nur noch 50 Prozent der Einkünfte angerechnet.
Zuschuss zu
Schulbedarf: Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine
zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Den Zusatzbeitrag
gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum
Schuljahresbeginn.
Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bezugsdauer von
Kurzarbeitergeld wird befristet für ein Jahr von bislang zwölf auf 18 Monate
verlängert.
Wohngeld wird erhöht
Ab Januar fließen zum ersten Mal
anteilig die Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes ein. Dies geschieht
zunächst zu 20 Prozent bei durchschnittlicher Haushaltsgröße. Das
durchschnittlich gezahlte Wohngeld soll von 92 auf 142 Euro je Haushalt
steigen.
Steueränderungen
Handwerkerleistungen besser
absetzbar
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten verdoppelt sich. Künftig können
private Investoren 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten (bisher 3.000 Euro),
also bis zu 1.200 Euro, vom Finanzamt erstattet bekommen. Der Betrag wird direkt
von der Steuerschuld abgezogen.
Kraftfahrzeugsteuer ausgesetzt
Mit
einer befristeten Unterstützung für Pkw will die Bundesregierung den Verkauf
effizienter Fahrzeuge fördern. Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen
werden, erhalten eine befristete Kfz-Steuerbefreiung. Sie gilt für alle Neuwagen
ein Jahr lang und für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6 Norm zwei Jahre lang.
Auch wenn das Auto während dieser Zeit weiterverkauft wird, bleibt die
Steuerbefreiung erhalten. Eine Ausnahme gilt für Autos mit Abgasnorm Euro 5, die
bereits vor dem 5. November zugelassen wurden. Sie sind für 2009 ebenfalls von
der Steuer befreit. Der Steuerbonus endet am 31. Dezember
2010.
Tagesmütter einheitlich steuerpflichtig
Ab 2009 endet eine
bislang bestehende Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von
Tagespflegepersonen. Bislang waren nur die Tagesmütter steuerpflichtig, die Geld
für Kinderbetreuung direkt von den Familien erhielten. Künftig müssen nun auch
Tagesmütter und -väter, die Geld vom Jugendamt oder der Gemeinde erhalten, diese
Einkünfte versteuern. Allerdings ist nur der Gewinn steuerpflichtig. Von den
Einkünften können zunächst die Betriebsausgaben abgezogen werden. Die bereits
bestehende Betriebsausgabenpauschale wird erhöht. Sie beträgt ab 2009 300 Euro
je Monat und vollzeitbetreutem Kind. Bislang lag dieser Satz bei 246
Euro.
Erbschaftsteuerreform
Immobilien: Weniger Steuern für
Familien
Selbst genutztes Wohneigentum soll künftig von der Erbschaftsteuer
befreit sein, wenn Ehepartner oder Kinder in der geerbten Immobilie zehn Jahre
lang wohnen bleiben. Dabei gilt für Kinder die Auflage, dass die Wohnung nicht
größer als 200 Quadratmeter sein darf, andernfalls fallen für die überzähligen
Quadratmeter Steuern an. Eine Wertgrenze für die übertragene Immobilie gibt es
nicht ż damit bleiben auch Luxusvillen steuerfrei.
Höhere
Vermögensfreibeträge
Damit Teile des Erbes ungeschmälert beim Empfänger
ankommen, gewährt der Gesetzgeber Freibeträge. Entscheidend für die Höhe ist der
Familienstand. Nach den Regierungsbeschlüssen sollen Ehegatten einen
Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro erhalten, bisher waren es 307.000
Euro. Für Kinder steigt der Freibetrag von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Enkel
dürfen künftig 200.000 Euro steuerfrei erben, bislang lag die Grenze bei 51.200
Euro. Für Eltern ist eine Erhöhung des Freibetrags von 51.200 Euro auf 100.000
Euro vorgesehen.
Einen Riesenschritt machen eingetragene
Lebenspartnerschaften: Sie erhalten wie Verheiratete künftig einen Freibetrag
von 500.000 Euro, bislang lag der Satz bei 5.200 Euro. Für Geschwister, Neffen
und geschiedene Ehegatten ändert sich nur wenig: Statt 10.300 Euro erhalten sie
künftig 20.000 Euro Freibetrag. Weiter entfernte Verwandte und sonstige Erben
werden deutlich schlechter gestellt. Für Onkel, Tanten, Lebensgefährten und
Freunde verharrt der Steuerfreibetrag bei 20.000 Euro. Zudem gelten für diese
Personen künftig höhere Steuersätze von bis zu 50
Prozent.
Firmenübertrag
Auch für Firmenerben vereinbarte die Regierung
Änderungen: Die Erbschaftsteuer wird komplett entfallen, wenn der Betrieb zehn
Jahre lang weitergeführt wird. Allerdings müssen für den Wegfall der Steuer
Auflagen in Kauf genommen werden: So darf die bisherige Gesamt-Lohnsumme des
Betriebes binnen zehn Jahren nicht sinken (1000-Prozent-Regel) - damit ist
Beschäftigungsabbau nur schwer durchführbar. 15 Prozent des Betriebsvermögens
müssen Erben versteuern, wenn die übernommene Firma nur sieben Jahre lang
weitergeführt wird und die Lohn-Quote während dieser Zeit nur 650 Prozent
erreicht.
Lebensversicherung
Soll eine Lebensversicherung verschenkt
werden, ist Eile angesagt. Grund: Die Regierung erhöht die Besteuerung im Rahmen
der Erbschaftsteuer. Nach gültigem Recht besteht die Wahl, den Wert der zu
übertragenen Police entweder mit dem aktuellen Rückkaufswert oder nach zwei
Dritteln der bislang gezahlten Beiträge zu berechnen. Der 2/3-Ansatz begünstigt
derzeit noch die Schenkung einer Lebensversicherung. Doch dieses Privileg soll
wegfallen. Damit wird die Übertragung der Police zu Lebzeiten für Erben deutlich
teurer.
Private Altersvorsorge
Mit Wohn-Riester leichter ins
Eigenheim
Das kürzlich verabschiedete Eigenheimrentengesetz berücksichtigt
die selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der steuerlich geförderten
Altersvorsorge. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Riester-Sparer ihr
angesammeltes Vorsorgekapital bis zu 100 Prozent zum Kauf von Wohneigentum
einsetzen. Möglich ist auch, die monatlichen Sparbeiträge in laufende
Kreditverpflichtungen wie Hypothekendarlehen oder Bausparverträge zu stecken.
Die öffentliche Förderung beträgt jährlich 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro
für jedes kindergeldberechtigte Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300
Euro Zuschuss pro Jahr. Zusätzlich winkt ein Berufseinsteigerbonus von einmalig
200 Euro für alle Vorsorgesparer bis 25 Jahre. Außerdem gewährt der Staat
Steuervorteile. Bis zu 2.100 Euro an Riester-Beiträgen kann man jährlich als
Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Nachteil: Die geförderte Immobilie wird
im Alter besteuert.
Höhere Steuerfreibeträge
Rürup-Rente: Die
staatliche Unterstützung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente wird 2009
verstärkt. So steigt der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten
Basis-Versicherungen (Rürup-Renten) von 66 Prozent im Jahr 2008 auf 68 Prozent
im Jahr 2009. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.600 Euro
Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete
das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle
100 Prozent an.
Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht
auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil
seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat
fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis
zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder
eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2009 bleiben damit Einzahlungen von
bis zu 2.592 Euro von Steuern und Sozialabgaben
verschont.
Abgeltungsteuer
Die neue Abgeltungsteuer tritt zum 1.
Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge (Zinsen und
Dividenden) sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds,
Zertifikaten) einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und
eventuell Kirchensteuer besteuert. Die Regelung greift für alle Zinsanlagen und
für neue Wertpapierkäufe ab 2009. Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien,
Fondsanteile) gelten Kurszuwächse als dauerhaft steuerfrei, wenn die
Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Bei Zertifikaten greifen
Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März
2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern.
Die
Geldinstitute behalten die fällige Abgeltungsteuer ein und überweisen sie direkt
ans Finanzamt, damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die erst 2004
eingeführte Jahresbescheinigung der Bank über Kapitalerträge und
Veräußerungsgewinne entfällt.
Positiv: Anleger, die bislang für ihre
Kapitalerträge mit einem Steuersatz von über 25 Prozent vom Finanzamt veranlagt
wurden, profitieren von der Neuregelung. Sparer mit einem persönlichen
Steuersatz unter 25 Prozent werden aber nicht schlechter gestellt. Sie können
künftig die Differenz zwischen tatsächlichem Steuersatz und den abgeführten
Kapitalsteuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung
zurückfordern.
Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren: Mit
Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige Spekulationsfrist für
Veräußerungsgewinne von Aktien und Fondsanteilen. Damit sind Kursgewinne nach
Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann
ein Anleger Wertpapiere kauft und wieder verkauft - es fällt immer die
25-prozentige Abgeltungsteuer an. Zugleich wird das Halbeinkünfteverfahren
abgeschafft. Das bedeutet: Anleger müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne
von Aktien nunmehr zu 100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50
Prozent. Der Steuervorteil von Dividenden gegenüber Zinsen ist damit
passé.
Sparerfreibetrag: Neu ist die Einführung eines
Sparer-Pauschbetrags ab 2009 für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Pauschbetrag
fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den
Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen. Unterm Strich bleiben
damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich
freigestellt. Achtung: Die bisherige Möglichkeit, bei höherem Aufwand die
tatsächlichen Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen,
entfällt. Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr
wurde ersatzlos gestrichen.
Nichtveranlagungsbescheinigung: Kleinanleger
können die Abgeltungsteuer wie bisher mit einem Antrag auf Nichtveranlagung
beim Finanzamt vermeiden. Ebenso bieten Freistellungsaufträge innerhalb des
zulässigen Gesamtrahmens (801 Euro) weiterhin die Möglichkeit, Kapitaleinkünfte
vor dem Übertrag ans Finanzamt zu sichern.
Verlustverrechnung:
Realisierte Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, das heißt Verluste,
die nach dem bisherigen Steuerrecht entstanden sind bzw. noch bis Ende des
Jahres entstehen, können Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr
2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen - zum Beispiel
Gewinnen aus Aktien und Fondsverkäufen - verrechnen. Eine Verrechnung mit
Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist nicht zulässig. Dies war auch
nach dem bisherigen Recht nicht erlaubt.
Ausnahme Lebensversicherung: Für
kapitalbildende Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungsteuer nicht. Hier
bleibt es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags steuerlich
erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung
nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, andernfalls ist der gesamte Ertrag zu
versteuern. Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind unter
bestimmten Bedingungen weiterhin komplett steuerfrei.
Herr Ralf Palm
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