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01.07.2008 - dvb-Presseservice

Das ändert sich zum 01. Juli 2008

Düsseldorf, Juli 2008 Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Doch diesmal treten auch zur Jahresmitte 2008 wichtige Neuerungen in Kraft. Über die wichtigsten geben ARAG Experten einen kurzen Überblick:

• Wer ein Gebäude, das bis einschließlich 1965 gebaut wurde, vermieten oder verkaufen möchte, muss einen Energieausweis vorlegen können. Für jüngere Immobilien tritt das Gesetz erst 2009 in Kraft.

• Auch Nicht-Juristen dürfen, sofern es sich um eine Nebentätigkeit handelt und zum entsprechenden Berufsbild passt, beratend tätig sein. Ausführliche juristische Fachberatungen sollten aber immer noch beim Anwalt eingeholt werden.

• Einige gesetzliche Krankenkassen erhöhen ihren Beitragssatz. Für Betroffene gilt in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

• Für ab 35-Jährige werden die Kosten für Hautkrebsuntersuchungen nun alle zwei Jahre von den gesetzlichen Kassen übernommen. Hierbei entfällt die Praxisgebühr.

• Die Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen sich um 0,25 Prozent. Gleichzeitig steigen aber auch die Beträge für die Erkrankten mit Pflegestufen sowie allgemein für Demenzkranke.

• Wer in diesem Jahr eine Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder eine andere Versicherung abschließt, erhält ein ausführliches Produktinformationsblatt, das keine Fragen offen lässt. Zudem müssen Versicherungen nun ihre jährlichen Verwaltungs- und Abschlusskosten offenlegen.

• Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen führen zum 1. Juli das Nichtraucherschutzgesetz ein und bilden somit die bundesweiten Schlusslichter.

• Der Regelsatz des Arbeitslosengeld-II erhöht sich von 347 Euro auf 351,00 Euro.

• Rentner können sich um eine Erhöhung ihrer Bezüge von 1,1 Prozent freuen. 



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Frau Brigitta Mehring
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