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06.12.2010 - dvb-Presseservice

Das ändert sich zum Jahreswechsel

Gesundheit, Altersvorsorge, Steuern – zum Jahreswechsel stehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen an. MLP gibt einen Überblick.

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Bundestag noch zwei große Reformpakete auf den Weg gebracht: Das Jahressteuergesetz und das GKV-Finanzierungsgesetz führen ab Januar 2011 zu einigen Neuerungen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Steigende Beiträge für Kassenpatienten

Durch die Gesundheitsreform steigen für gesetzlich Krankenversicherte ab dem kommenden Jahr die Versicherungsbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer 8,2 Prozent, der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Satz für die Unternehmen wird in dieser Höhe eingefroren. Künftige Erhöhungen gehen damit allein zu Lasten der Versicherten. Gleichzeitig sind die Zusatzbeiträge, die Krankenkassen bei ihren Versicherten erheben dürfen, nicht mehr länger gedeckelt. Im Gegenzug erhalten Geringverdiener einen Sozialausgleich.

Schnellerer Wechsel in Private Krankenversicherung möglich

Das GKV-Finanzierungsgesetz ermöglicht gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern ab Januar 2011, schneller in die private Krankenversicherung zu wechseln. Musste ein Versicherter mit seinem Verdienst bislang drei Jahre in Folge jenseits der Jahresentgeltgrenze liegen, reicht künftig eine einmalige Überschreitung. Gleichzeitig wurde die Jahresentgeltgrenze von jährlich 49.950 auf 49.500 Euro gesenkt.

Altersvorsorge: Höhere Beiträge steuerlich absetzbar

Im kommenden Jahr sind die Beiträge für die Altersvorsorge als Vorsorgeaufwendungen zu einem höheren Anteil als bislang von der Steuer absetzbar. Dies gilt für Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke und für Rürup-Verträge (Basisrente). 2011 können 72 Prozent der Vorsorgebeiträge abgesetzt werden, maximal jedoch 20.000 Euro bei Singles, 40.000 Euro bei Verheirateten. In den kommenden Jahren steigt dieser Anteil sukzessive an – im Jahr 2025 sind die gesamten Vorsorgeleistungen steuerlich absetzbar.

Renten: Neurentner zahlen mehr Steuern

Arbeitnehmer, die im kommenden Jahr ihren Rentenantrag stellen, müssen 62 Prozent ihrer Rente versteuern. Dies gilt für Leistungen, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus Rürup-Verträgen stammen. Während in den kommenden Jahren schrittweise immer höhere Altersvorsorgebeiträge von der Steuer abgesetzt werden können, wird ein sukzessiv steigender Anteil der späteren Renten versteuert. Bei Neurentnern, die 2012 in den Ruhestand gehen, sind es 64 Prozent.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Im Osten steigt die Bemessungsgrenze

Zum 1. Januar 2011 wird für Ostdeutschland die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung um 1.800 Euro auf 57.600 Euro pro Jahr, beziehungsweise 4.800 Euro monatlich angehoben. Die BBG ist die Einkommensschwelle, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden und oberhalb derer das Einkommen eines Versicherten beitragsfrei bleibt. Für Westdeutschland bleibt die Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung konstant bei 66.000 Euro pro Jahr und 5.500 Euro monatlich.

Eingetragene Lebenspartnerschaften: Gleiche Rechte wie Ehepaare

Bislang galten für eingetragene Lebenspartnerschaften im Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbsrecht nicht die gleichen Rechte wie für Ehepaare. Da dies vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden war, wurde diese Regelung im Zuge des Jahressteuergesetzes 2010 geändert. Auch gleichgeschlechtliche Paare werden vom Finanzamt künftig wie Ehepaare behandelt. Beim Erben erhalten sie die vorteilhafte Steuerklasse I und bei Grundstücksübertragungen fällt keine Grunderwerbssteuer mehr an. Da das Bundesverfassungsgerichtsurteil auch eine rückwirkende Regelung angemahnt hat, kann es auch Anpassungen für zurückliegende Fälle geben.

Besserverdienende bekommen weniger Elterngeld

Ab Januar 2011 erhält der betreuende Elternteil als Elterngeld statt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate nur noch 65 Prozent, wenn der Nettoverdienst im Schnitt 1.200 Euro monatlich übersteigt. Das sieht das vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz vor. Elternteile mit mehr als 250.000 Euro Einkommen pro Jahr (bei Verheirateten 500.000 Euro) und Hartz IV-Bezieher erhalten künftig gar kein Elterngeld mehr.

Steuerkarte 2010 bleibt übergangsweise gültig

Auch wenn die Einführung der elektronischen Steuerkarte auf 2012 verschoben wurde, gibt es für das kommende Jahr keine neue Papierversion mehr. Die auf 2010 gültige Karte muss auch für die kommenden zwölf Monate herhalten. Ergeben sich Änderungen zum Beispiel bei Freibeträgen wegen Geburten sind ab Januar dafür direkt die Finanzämter zuständig.



Frau Patrizia Ribaudo
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