Zielgruppenspezifisches Praxisseminar der Deutschen Versicherungsakademie (DVA)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Das AGG wird für das deutsche Arbeitsrecht einschneidende Veränderungen bringen. Sämtliche arbeitsrechtliche Regelungen in individuellen oder kollektiven Vereinbarungen müssen auf mögliche Benachteiligungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das AGG wird starken Einfluss nicht nur auf bestehende Arbeitsverhältnisse, sondern insbesondere auch auf das Bewerbungsverfahren haben, da nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Bewerber umfassend in den Schutzbereich einbezogen wurden. So könnten sich z.B. einige der abgelehnten Bewerber zukünftig eventuell auf Benachteiligungen berufen und Schadensersatz und Entschädigung einklagen.
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