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26.09.2006 - dvb-Presseservice

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Versicherungsbranche

Zielgruppenspezifisches Praxisseminar der Deutschen Versicherungsakademie (DVA)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Das AGG wird für das deutsche Arbeitsrecht einschneidende Veränderungen bringen. Sämtliche arbeitsrechtliche Regelungen in individuellen oder kollektiven Vereinbarungen müssen auf mögliche Benachteiligungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das AGG wird starken Einfluss nicht nur auf bestehende Arbeitsverhältnisse, sondern insbesondere auch auf das Bewerbungsverfahren haben, da nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Bewerber umfassend in den Schutzbereich einbezogen wurden. So könnten sich z.B. einige der abgelehnten Bewerber zukünftig eventuell auf Benachteiligungen berufen und Schadensersatz und Entschädigung einklagen.

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) bietet in Form eines eintägigen Praxisseminars wertvolle Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen für Aufgaben, mit denen die Seminarteilnehmer in ihrem Berufsalltag unter Berücksichtigung des AGG umgehen müssen. „Wie formuliere ich künftig Stellenausschreibungen?“, „Wie führe ich ein diskriminierungsfreies Bewerbungs- oder Mitarbeitergespräch?“ sind u. a. Fragen, die in zielgruppenorientierten Workshops erarbeitet werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfahren, wie Personalprozesse klagesicher ausgestaltet werden müssen und können.

Das Seminar findet am 05. Dezember 2006 in München und am 14. Februar 2007 in Köln zu einem Preis von 690,- € zzgl. gesetzl. MwSt statt.

Zielgruppe des Praxisseminars sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Personalabteilungen sowie Führungskräfte mit Personalverantwortung.



Frau
Tel.: 089/45 55 47-751
Fax: 089/45 55 47-710

Deutsche Versicherungsakademie GmbH (DVA)
Arabellastraße 29
81925 München
Deutschland
http://www.versicherungsakademie.de