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09.08.2006 - dvb-Presseservice

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Auswirkungen auf die Personalarbeit in der Assekuranz

Das am 29. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte ursprünglich am 1. August 2006 in Kraft treten. Aufgrund massiver Einwände von Seiten der Unionsmehrheit, kam es kurz vor Verabschiedung durch den Bundestag zu einigen letzten Änderungen im Gesetzestext. Diese Änderungen betrafen insbesondere das Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaften, sowie das Verhältnis des AGG zum sonstigen Kündigungsschutz.

Die Bundesregierung ist bereits jetzt mit der Umsetzung einiger Richtlinien in Verzug und es drohen seitens der EU hohe Strafzahlungen.

Das AGG verbietet Benachteiligungen aufgrund der Diskriminierungsmerkmale: Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht. Es regelt den Bereich von Beschäftigung und Beruf, aber auch das allgemeine Zivilrecht.

Fühlt sich ein Arbeitnehmer oder Bewerber aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals benachteiligt, so kann er nach Inkrafttreten des AGG den Arbeitgeber auf Schadensersatz oder Entschädigung verklagen, vorausgesetzt er hat diesen Anspruch innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht. Kann der Arbeitnehmer Indizien beweisen, die auf eine Benachteiligung wegen eines Diskriminierungsmerkmals schließen lassen, so trifft den Arbeitgeber die Beweislast für seine Unschuld. Der Arbeitgeber muss sein diskriminierungsfreies Verhalten folglich beweisen können.

Im Juni 2006 hat die Zeitarbeitsfirma Randstadt zusammen mit dem Handelsblatt und Innofact hierzu bei ca. 250 Personalverantwortlichen eine Umfrage durchgeführt. Das Ergebnis dieser Umfrage macht offensichtlich, dass die Wirtschaft noch keineswegs auf das AGG vorbereitet ist. Ganze 61% der Befragten gaben an, noch keinerlei Vorkehrungen hinsichtlich des AGG getroffen zu haben.

Welche Auswirkungen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz auf die Versicherungsbranche hat, welche praktischen Schritte zur Vorbereitung unternommen werden müssen und wie sich die Rechtsprechung des EUGH zu diesem Thema entwickeln wird – diese Themen werden am 14. September 2006 auf einer Sondertagung des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (agv) in München diskutiert. Gastredner sind unter anderem Prof. Dr. Abbo Junker, Zentrum für Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht der Ludwig- Maximilians-Universität München, und Dr. Klaus Armbrüster, Richter am Bundesarbeitsgericht, Sechster Senat.

Die Veranstaltung richtet sich an Personalverantwortliche in der Versicherungbranche. Diese können sich hier branchenspezifisch informieren, kontroverse Fragen diskutieren und sich mit Kollegen austauschen.



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