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09.02.2006 - dvb-Presseservice

Das Gesetz gegen Rentenkürzung ist ein Täuschungsmanöver

Zum heutigen Kabinettsbeschluss erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Das Gesetz gegen Rentenkürzung ist ein Täuschungsmanöver. Es bewirkt nur in diesem Jahr eine Aussetzung der Rentenanpassung, um eine Rentenkürzung durch die Ein-Euro-Jobs zu verhindern. Das eigentliche Problem, dass die Ein-Euro-Jobs in die Lohnentwicklung einfließen und sich damit rentenkürzend auswirken, wird nicht beseitigt. Wir befürchten daher, dass sich die Ein-Euro-Jobs in Zukunft weiter rentenmindernd auswirken können. Das ist absolut inakzeptabel.

Wir fordern, dass die Ein-Euro-Jobs sauber aus der Lohnsumme herausgerechnet werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Rentenkürzung kommt. Ein-Euro-Jobs sind keine Löhne, sondern Aufwandsentschädigungen für Arbeitsgelegenheiten. Bei Ein-Euro-Jobs handelt es sich nicht einmal um Arbeitsverhältnisse. Noch im vergangenen Jahr hatten SPD und Union zugesagt, die unerwünschte Nebenwirkung der Ein-Euro-Jobs auf die Renten zu beseitigen. Diese Zusage muss eingehalten werden.

Das Gesetz gegen Rentenkürzung kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit dem geplanten Nachholfaktor bald die nächste Rentenkürzung folgen wird.
Durch den Nachholfaktor drohen Rentnerinnen und Rentnern dauerhafte Nullrunden, die zu dramatischen Kaufkraftverlusten führen.

Die dritte Nullrunde in Folge ist für alle, die eine niedrige oder durchschnittliche Rente beziehen, nur schwer zu verkraften. Münteferings Versuch, die dritte Nullrunde als gute Nachricht zu tarnen, wird den Rentnern wie Hohn in den Ohren klingen.



Pressestelle
Frau Dorothee Winden
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
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