"Das Risiko liegt ausschließlich beim Vermittler": Warum es sich nicht lohnt, das Kleinanlegerschutzgesetz zu umgehen

Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz fallen Nachrangdarlehen, Genussrechten und ähnliche Anlagen mittlerweile unter die Erlaubnispflicht nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung. Doch ein paar findige Produktanbieter versuchen, das neue Gesetz zu umgehen. Welc ...

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