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15.10.2009 - dvb-Presseservice

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil nutzen

Warnung vor Abmahn-Abzocke. Am 8.10. fand der erste Workshop zum Thema „Datenschutz“ statt. Das betrübliche Fazit: Bestände dürfen solange elektro-nisch nicht bearbeitet werden, wie kein „opt-in“ – also die Erlaubnis für Telefonate, Fax und E-Mail - vorliegt. Damit sind Bestände für Bestandsarbeit praktisch tot. Auch ein Verweis auf § 6 VVG hilft da nicht weiter.

Die neuen gesetzlichen Regelungen schaffen kaum neue Tatbestände, konkretisieren aber die Vorschriften und erhöhen die Strafen dramatisch.

Das Leben holt das Fernsehen ein

In der Fernsehserie „Der Dicke“ wurde ein Fall vorgestellt, bei dem ein Anwalt systematisch Verstöße gegen diese Gesetze abgemahnt hat. Im richtigen Leben ist ein ähnlicher Fall bekannt, in dem Personen systematisch Verstöße gegen die neuen Vorschriften provozieren, in dem sie sich in Listen eintragen und auf Rückrufe warten. Da sie kein „opt-in“ erteilt haben, versenden sie danach munter Abmahnungen. Das Planziel geht von 25.000 EUR Abmahngebühr pro „Teilnehmer“ pro Monat aus. Im Fernsehen ging das für den Anwalt schief, im richtigen Leben gilt noch: „Es mag zwar moralisch verwerflich sein, aber verboten ist es nicht.“

Lösungen und Unterstützung

In den neuen Workshops wird aber nicht nur gewarnt, es werden auch konkrete Tipps und Lösungen aufgezeigt, wie Makler sich die elektronischen Zugangswege wieder eröffnen können.

Wichtig ist, dass alle Schritte sauber dokumentiert und dem Kunden gegenüber auch bestätigt werden. Hier stellt die BVW GmbH auch Werkzeuge vor, wie eine solche Abwicklung optimiert werden kann.

Am einfachsten geschieht dieses bei jedem Kundenanruf. Wichtig ist aber auch, möglichst viele Kundenrückrufe kostengünstig zu generieren um den Bestand kurzfristig zu bearbeiten

Durch die BVW GmbH können sich Makler genau bei solchen Aktionen, aber auch bei klassischen Mailings unter­stützen lassen. Durch die Bündelung der Aufgaben vieler Makler lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen. In der Spitze sind bis zu 90% Einsparung möglich.

Nachfolgende Marktbearbeitung

Ist das „opt-in“ eingeholt, unterstützt die BVW GmbH Makler auch in der Kundenbetreuung und Gewinnung. Verwiesen sei dabei auf eine Studie, die aktuell im Versicherungsmagazin erschienen ist. Kundenbindung ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Das BVW bietet dann Telefonaktionen, Newsletter-Versand und verschiedene andere Unterstützungsmaßnahmen, um ein erfolgreiches Cross-Selling aufzusetzen. Durch die Unterstützung beim Internet-Auftritt können Kunden gezielt und kostengünstig umfassend beraten werden. Hilfreich sind dabei auch die Rechentools der BVW GmbH, die sehr zum Gewinn des Goldawards „Altersvorsorgeberatung“ vom Versicherungsmagazin durch die BVW GmbH beigetragen haben.

Preisfrage

Ein 35-jähriger Mann (Single) mit einem Bruttogehalt von 30.000 EUR, das sich für die Zukunft nicht verändert. (Keine weiteren Einkünfte, keine bestehende Versorgung), schließt einen zulagenoptimierten Riester-Vertrag bis zum 67. Lebensjahr ab.

Um wie viel liegt die staatliche Förderung durch Zulagen und zukünftige Steuerentlastungen über der Summe seiner Eigenbeiträge?

Es sind etwa 6.400 EUR. Dieser Mann bekommt also mehr staatliche Förderung als er selber spart. Dieser Kunde kann nicht sagen: Ich habe kein Geld für die Altersversorgung. Er bekommt es komplett vom Staat geschenkt.

Anmeldung

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung zum Seminar am 22.10. in Hannover finden Sie auf der Homepage der BVW-GmbH.



Herr Hans-Dieter Stubben
Tel.: 040 36 90 55 0
E-Mail: info@bvw-gmbh.de

Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH
Am Sandtorkai 4
20457 Hamburg
www.bvw-gmbh.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Datenschutz-als-Wettbewerbsvorteil-nutzen-ps_15744.html