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14.07.2006 - dvb-Presseservice

Deckt AXA-Versicherung Manipulation eines Vermittlers? Kundin verliert unverschuldet BU-Versicherung

Die Deutsche Ärzteversicherung AG/Köln hat die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einer Kundin wegen angeblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gekündigt, obwohl diese Vertragsverletzung ausweislich vorliegender Dokumente durch den vermittelnden Versicherungsvertreter ohne Wissen der Kundin vorgenommen worden sein dürfte. Als Patron müßte der Versicherer jedoch für Fehler seines Agenten haften. Dies berichtet aktuell der Düsseldorfer Branchennewsletter 'versicherungstip'.

Die Deutsche Ärzteversicherung, eine Tochter des AXA Konzerns, begründete ihren Schritt damit, daß die Kundin ein bei Vertragsabschluß bekanntes Wirbelsäulenleiden nicht angegeben habe. Ein Vergleich der Kunden-Kopie des Versicherungsantrags und jenes Antrags, den der Vermittler an den Versicherer weitergab, berechtigt zu dem Verdacht, der Versicherungsagent habe den Antrag ohne Wissen der Kundin im Nachgang manipuliert. So enthält die Kunden-Kopie eine durchgängige Numerierung mit der Uhrzeit 12:57. Der Antrag, den der Versicherer erhielt, verzeichnet auf den ersten Seiten eine andere Numerierung und die Uhrzeit 15:20. Hier sind die Gesundheitsangaben geschönt und weichen gravierend von der Kopie der Kundin ab. Verräterisch ist der letzte Bogen mit den Unterschriften der Kundin und des Vermittlers. Denn korrekterweise müßte dieser bei der Numerierung übereinstimmend mit dem 15:20 Uhr-Antrag sein, den der Versicherer erhielt. Doch das Gegenteil ist der Fall, die Unterschriftenseite ist in laufender Nummer und Uhrzeit mit der 12:57 Uhr-Kopie der Kundin identisch, die die ungeschönten Gesundheitsangaben enthält.

Die AXA Konzern AG, der diese Fakten ebenfalls vorliegen, verweist auf Anfrage des 'versicherungstip' auf die schriftliche Versicherung des Vermittlers, nicht manipuliert zu haben. Zudem müsse dem damaligen Agenten zugute gehalten werden, daß er sich nach 3 Jahren nicht mehr an alles erinnern könne. Obwohl die AXA inzwischen einräumen muß, daß zweifellos ein Austausch von Antragspapieren stattgefunden hat, hält sie an der Vertragskündigung fest. Aus Sicht des 'versicherungstip' geht dieses Verhalten der AXA weit über bloße Kundenunfreundlichkeit hinaus und stellt den Verdacht in den Raum, daß die AXA es darauf  anlegt, daß die Kundin den Rechtsweg scheut.



"versicherungstip" - Redaktionsleiter
Herr Erwin Hausen
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