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20.01.2010 - dvb-Presseservice

Deka-BasisRente: Erfolgreiche Zertifizierung - Vertragsbedingungen für Rürup-Produkt verbessert

Die DekaBank hat Anfang Januar für ihr Rürup-Renten-Produkt, Deka-BasisRente, als einer der ersten Anbieter am Markt die Zertifizierung durch die BaFin erhalten. Diese ist seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben und gilt ab sofort für alle neuen Verträge. Sie erleichtert es den Finanzämtern, einen Basisrentenvertrag als gesetzlich zulässig zu bewerten und die Einzahlungen im Rahmen der gültigen Höchstbeträge als Sonderausgaben anzuerkennen.

Für neue Kunden der Deka-BasisRente verbessert der zentrale Asset Manager der Sparkassen-Finanzgruppe zeitgleich die Vertragsbedingungen. So kann künftig bei Tod des Sparers bereits vor dem 60. Lebensjahr mit der Zahlung einer Rente an den hinterbliebenen Ehegatten begonnen werden. Gibt es keinen Ehegatten, wird eine Waisenrente gezahlt.




Herr Dr. Rolf Kiefer
Leiter public relations
Tel.: 069/71 47-79 18
Fax:
E-Mail: rolf.kiefer@deka.de


Frau Miriam Breh

Tel.: 069/7147 – 5286
Fax:
E-Mail: miriam.breh@deka.de

DekaBank Deutsche Girozentrale
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60325 Frankfurt/M.
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