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14.08.2006 - dvb-Presseservice

Den Zahn ausgebissen

Das kann passieren. Im Restaurant bestellt der Gast ein Menü, beim Hauptgang beißt er herzhaft zu. Es macht Knack, und er hat einen Zahn verloren. Das ist zuerst schmerzlich und kurz danach auch ärgerlich. Ein wenig später vielleicht recht kostspielig. Es stellt sich nämlich die Frage, wer die Sanierung des Gebisses bezahlt. Mit einem solchen Fall musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 283/05: Generell besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Essen und dem Verlust eines Zahnes. Deshalb kann ein Gast, dem in einem Restaurant solches widerfährt, nicht per se den Wirt oder Restaurantbesitzer haftbar machen. Dies würde nur funktionieren, wenn der Gast eindeutig darlegen und nachweisen könnte, dass der Zahnverlust auf einen harten Gegenstand im Essen zurückzuführen war.



Pressesprecherin
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