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17.12.2007 - dvb-Presseservice

Der AWD und die Unabhängigkeit:

Kann man etwas verlieren, das man nicht besitzt?

Düsseldorf, Dezember 2007.Mit dem geplanten Kauf des Finanzdienstleisters AWD/Hannover durch die Swiss Life Gruppe wird die zukünftige Unabhängigkeit des Finanzvertriebs vielerorts thematisiert. Nach Auffassung des Düsseldorfer Branchendienstes \'versicherungstip\' hat der AWD spätestens seit dem 22.05.2007 im Zuge der Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts die ihm früher einmal als zulässige Werbeaussage zugebilligte Unabhängigkeit eingebüßt. Denn im neu geregelten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) findet sich eine klare Begriffsbestimmung: So ist nach § 42a Abs. 2 „Versicherungsvertreter im Sinne dieses Gesetzes, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen“. Versicherungsmakler ist dagegen nach Abs. 3, „wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluß von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zusein“. Wenn der AWD es als seine Philosophie beschreibt, „den Wunsch der Mandanten… am besten zu erfüllen“, dann kann er eigentlich nur die Versicherungsgesellschaften als Mandanten betrachten. Denn als Versicherungsvertreter hat AWD gegenüber den Versicherern Bemühungspflichten zu erbringen. Zudem liegt von den Versicherungsnehmern kein Maklermandat vor.

Die Einschätzung des \'versicherungstip\' untermauert Wilfried E. Simon, Privatdozent für Versicherungsrecht/Nistertal: „An der \'Unabhängigkeit\' des AWD verändert auch eine mehrheitliche Aktienübernahme der Swiss Life Gruppe nichts. Eine solche besteht schlicht und ergreifend nicht und sie hat auch so nie bestanden. Die werbende Aussag \'Unabhängiger Finanzoptimierer\' ändert nichts an dem tatsächlichen Status des AWD, demeines Versicherungsvertreters – bis 22.05.2007 dem eines Handelsvertreters –, der von mehrerenGesellschaften mit der Vermittlung betraut ist.“

Welche „lupenreine Unabhängigkeit“ der AWD auch immer meint: Die AWDVermittler sind Vertreter der Versicherer! Wer aufgrund des Begriffes \'unabhängig\' davon ausgeht, daß analog zum Maklerstatus der AWD dem Kunden i. S. Versicherungsnehmer verpflichtet ist, der unterliegt einem Irrtum. Infolge einer Übernahme durch die Swiss Life kann es nicht zu einem Verlust von etwas kommen, was man vorher gar nicht hatte. Nicht auszuschließen aber ist, daß die AWD-Berater zukünftig gehalten sind, verstärkt Produkte des Mehrheitseigentümers abzusetzen.



Herr Uwe Kremer
Tel.: 0211 6698 164
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versicherungstip
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