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19.07.2006 - dvb-Presseservice

Der Bundesverband Finanz-Planer berät professionell in der Altersvorsorge: Fristablauf für Rentenansprüche ehemaliger DDR-Bürger zum 31.12.2006

Ehemalige DDR-Bürger müssen bis zum 31.12.2006 ihre Rentenansprüche klären, um sich ihre Pensionsanteile zu sichern. Betroffen sind alle, die in der DDR eine Ausbildung gemacht haben und / oder dort berufstätig waren. "Bis zum Jahresende können noch Nachweise für Rentenansprüche problemlos angefordert werden, um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend zu machen. Danach endet die gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Arbeitgeber für Nachweise aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit", so Bruno Steiner, Presse-Referent des Bundesverbands Finanz-Planer (BFP). Die Rentenkontoklärung kann beim deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden. Die Experten des BFP leisten unabhängige Beratung zur Sicherung der Altersvorsorge.

Endspurt für ehemalige DDR-Bürger zur Sicherung ihrer Rentenansprüche Die Lohnbelege über Ausbildungs- und Berufszeiten in der ehemaligen DDR werden ab 1. Januar 2007 vernichtet. Danach wird es schwierig sein, Rentenkonten oder Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Die Ausbildungs- und Arbeitszeiten können den Lohnunterlagen entnommen werden. Sie enthalten alle wichtigen Informationen zur Rentenklärung. Wichtig ist, alle Versicherungsdaten zu prüfen. Zur Klärung sollte der Verlauf der Versicherung schon ab Ende der Schulzeit lückenlos und nachvollziehbar sein. Bei Unstimmigkeiten können Anträge zur Kontenklärung angefordert werden. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung sind für diese Fälle Ansprechpartner. Der Versicherungsverlauf kann online angefordert werden: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de oder telefonisch: 08 00 / 10 00 480 70.

BFP hat professionelle und unabhängige Finanz-Experten für Altersvorsorge Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Die meisten Bürger haben als Angestellte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben existieren Versorgungswerke für Freiberufler. In den letzten Jahren wurde die betriebliche Altersversorgung (bAV) um neue gesetzliche Durchführungswege und Bestimmungen ergänzt. Als "dritte Säule" verfügen die Bundesbürger u.a. über mehr als 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen, die nach Meinung von Finanz-Experten jedoch oft nicht optimal gestaltet sind. Alle Mitglieder des Verbands sind fachliche geprüfte, unabhängige Berater. Der Verband ist im gesamten Bundesgebiet vertreten. Einen Berater in der Nähe findet man am schnellsten online: www.bundesverband-finanz-planer.de



Herr Helmut Weigt
Tel.: (0 61 31) 24 07 03 - 40
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E-Mail: info@bundesverband-finanz-planer.de

Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Immelmannstraße 2
55124 Mainz
Deutschland
www.bundesverband-finanz-planer.de

Über den Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Der Bundesverband Finanz-Planer e.V. ist ein Forum für unabhängige Finanz-Experten. Gegründet wurde er bereits im Jahr 1984, seit jeher basiert die Verbands-Philosophie auf Qualität. Die Mitglieder beherrschen die Grundsätze einer fachlich korrekten Finanzplanung und -beratung. Sie sind als Berater für Privatkunden und Unternehmer tätig. Mehr online: http://www.bundesverband-finanz-planer.de