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22.02.2006 - dvb-Presseservice

Der Dr. Klein Allfinanz-Service: Unabhängige Informationen zu den Themen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung, Geldanlage

Lübeck. Die Dr. Klein & Co. AG, ein erfolgreicher unabhängiger Vertrieb von Finanz- und Versicherungslösungen in Deutschland, bietet ab sofort allen Medien alle zwei Wochen – und zu besonderen Anlässen – einen Allfinanz-Service, in dem zwei Themen aus den Bereichen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung und Geldanlage behandelt werden. Der Abdruck ist honorarfrei. Um Quellenangabe wird gebeten.

Heute:

Thema 1: Girokonto: Zahlen auch Sie zuviel?

Viele Bundesbürger haben immer noch das Konto aus ihrer Kindheit. Obwohl viele Banken inzwischen Gebühren bis zu 170 Euro pro Jahr nehmen (laut Stiftung Warentest 06/2005) bleiben die Bundesbürger ihrer Bank treu.

Diese Gebühren können Sie sich sparen. Mehr noch: Sie bekommen sogar üppige Zinsen auf Ihr Guthaben. Wenn Sie Ihr Konto wechseln. Viele Banken bieten heute Konten an, die ohne Bankgebühren auskommen und trotzdem mit Tagesgeld-Verzinsung auf das Guthaben auftrumpfen können.

Was unterscheidet nun ein teures von einem günstigen Konto? Im Wesentlichen sind es folgende Kriterien:

Überweisung: Oft kostet jede Überweisung ein paar Cent, was sich im Jahresverlauf durchaus zu einem nennenswerten Betrag summiert. Es gibt aber auch Anbieter, die Überweisungen überhaupt nicht berechnen.
Kontoauszüge: Auch Kontoauszüge sind häufig ein Kostenfaktor. Wer jeden Monat diese am Automaten zieht oder sich gar schicken läßt, kann schnell einen zweistelligen Betrag bezahlen, schon allein wegen der Portokosten. Bei einigen Konten ist dies ebenfalls kostenlos.
Dispo-Zinsen: Wer häufig sein Konto überzieht, sollte auch auf einen günstigen Dispo-Zins achten. Grundsätzlich ist der Ratenkredit zwar günstiger, aber für schnelle und unplanmäßige Geldbeschaffung gibt es Konto-Anbieter, die sogar nur 7,9% Dispo-Zinsen verlangen.
Bargeldbezug: Der Weg zum Geldautomaten fällt vielen Kunden kaum noch auf, ist aber einer der wichtigsten Kostenfaktoren. Denn am institutfremden Automaten bezahlt man schnell mal fünf Euro für eine Abhebung, oder man muß erst aufwändig einen instituteigenen Automaten suchen. So oder so kommen im Jahr nennenswerte Kosten zusammen. Daß es auch anders geht, zeigt zum Beispiel der Dr. Klein-Girokonto-Testsieger DKB. Hier kann kostenlos an weltweit jedem Automaten Bargeld mit der ebenfalls kostenlosen Kreditkarte abgehoben werden.
Guthaben-Zinsen: Häufig sind Girokonten mit sehr niedriger Verzinsung ausgestattet, sodaß durch die Inflation das dort befindliche Geld mit den Jahren sogar weniger wert wird. Einige Anbieter beweisen aber mit Guthaben-Verzinsungen von bis zu 2,75%, daß es auch anders geht.

„Die ganzen Vorteile bieten doch nur die reinen Internet-Anbieter“, werden jetzt viele als Einwand bringen. Das stimmt aber nicht. Zwar werden Kunden, die Ihr Konto ausschließlich vom eigenen PC zu Hause aus führen, mit weiteren Extras bedacht, aber eine kostenfreie Kontoführung und nennenswerte Guthabenzinsen sind auch bei vielen Filial-Angeboten drin.

Falls Sie Angst vor einem Kontowechsel haben, so ist diese unbegründet. Die Wechselformalitäten erledigt häufig die neue Bank für Sie. Also kein lästiger Papierkram und keine umständliche Übernahme der Daueraufträge. Außerdem können Sie Ihr altes Konto einfach noch ein paar Monate parallel laufen lassen. So sind Sie in jedem Fall sicher, keine Abbuchung oder Gutschrift zu verpassen.

Fazit: Wenn Sie noch Kontogebühren zahlen, sollten Sie sich auf jeden Fall über die Angebote am Markt informieren. Egal ob Sie eine Filiale benötigen, Ihr Konto online führen oder häufig unterwegs sind – fast jeder kann durch einen Kontowechsel viel Geld sparen.

Thema 2: Bauherren können Darlehen mit langer Laufzeit kündigen

Wer einen Darlehensvertrag für den Erwerb einer Immobilie abschließt, läßt in der Regel den Zinssatz für die Dauer von 15 oder gar 20 Jahren festschreiben. In Zeiten niedriger Zinsen ist das auch durchaus sinnvoll, da das Darlehen in dieser Zeit nicht teurer werden kann. Der Bauherr hat dadurch für Jahre eine sichere Kalkulationsgrundlage. Gleichzeitig wird der Darlehensnehmer durch die Zinsfestschreibung aber auch gebunden, denn er hat anscheinend kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags. Fallen die marktüblichen Zinsen in der Zeit der Festschreibung, erweist sich diese schnell als Bumerang für den Kunden, da er natürlich gerne in den Genuß der günstigeren Konditionen gelangen will.

Was weithin unbekannt ist: Nach den Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Darlehen mit sehr langen Laufzeiten nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Dies besagt §489, denn dort heißt es: „Der Schuldner kann ein Darlehen bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen, … in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.“

Dieses Kündigungsrecht ist juristisch zwingend und unabdingbar, das heißt, daß Vereinbarungen, die dieses Recht aussetzen, nicht zulässig sind. Macht der Verbraucher dagegen von seinem Recht zur vorzeitigen Kündigung nach §490 BGB Gebrauch, steht dem Kreditinstitut die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Ein Ersatz für den Schaden, der durch entgangene Zinszahlungen entsteht.

Wird der Darlehensvertrag gekündigt, ist es ratsam, bei der Vorfälligkeitsentschädigung genau nachzurechnen. Die Entschädigung steht dem Institut nämlich nur für die Dauer der vertraglich gesicherten Zinserwartung zu. Mit anderen Worten: Das Institut darf die Vorfälligkeitsentschädigung nur bis zu dem Zeitpunkt berechnen, ab dem der Vertrag erstmalig gekündigt werden kann. Wer hier genau aufpasst, kann durchaus einige Tausend Euro sparen.

Wurde im Vertrag ein Disagio vereinbart, also vertraglich beispielsweise nur 90% oder 95% des Kreditbetrags ausgezahlt, ist der Teil des Disagios anteilig zu erstatten, der auf die Zeit nach der erstmaligen Kündigungsfrist entfällt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Disagio nicht ausdrücklich auf die ersten zehn Jahre der Laufzeit berechnet wurde. Zur Prüfung dieser Frage kann nur ein genauer Blick in die Kreditunterlagen weiterhelfen.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Dr. Klein ist ein erfolgreicher unabhängiger Vertrieb von Finanz- und Versicherungslösungen in Deutschland. Seit Gründung des Unternehmens 1954 versteht sich Dr. Klein als Partner für die Finanzen seiner Kunden. Wer die passende Finanzierung für seine Immobilie oder sein Auto sucht, eine günstige Versicherung oder eine lukrative Geldanlage, ist bei Dr. Klein richtig. Durch seine führende Marktstellung bietet das Unternehmen exklusive und einzigartige Konditionen an. Dabei arbeitet Dr. Klein ausschließlich mit namhaften Kredit- und Versicherungsunternehmen zusammen, die dem Unternehmen einmalige Sonderkonditionen zur Verfügung stellen, von denen der Kunde profitiert.

Besonders stolz ist Dr. Klein auf seine traditionell starke Positionierung als bedeutender Dienstleister der Wohnungswirtschaft. In jahrzehntelanger Zusammenarbeit wurden gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen in Deutschland Werte geschaffen und erhalten.



Leiter Unternehmenskommunikation
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