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12.09.2007 - dvb-Presseservice

Der Versorgungsausgleich – Deutsche Rentenversicherung bietet neuen Kommentar an

Lässt sich ein Paar scheiden, ist das zuallererst natürlich eine Privatangelegenheit. Wer geheiratet hat, hat damit aber auch Rechte und Pflichten seinem Ehepartner gegenüber. Und diese müssen dann bei einer Scheidung geregelt werden. Dazu zählt wie das Vermögen aufgeteilt wird oder wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt. Das ist es aber nicht allein. Es muss beispielsweise auch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Hier werden die gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche – wie Renten und Betriebsrenten – zwischen den Geschiedenen geteilt. Darum kümmert sich das Familiengericht.

Für besonders Interessierte hat die Deutsche Rentenversicherung einen Kommentar zu diesem Thema aufgelegt. Schwerpunkt des 980-seitigen Buches sind die einzelnen Vorschriften des Versorgungsausgleiches. Sie werden aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung erläutert. Die Schutzgebühr für den Kommentar beträgt 6,50 Euro. Bestellungen richten Sie bitte an die Deutsche Renten-versicherung Bund, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, 10704 Berlin. Telefonische Bestellungen sind unter 030 865-24536 möglich. Per E-Mail können Sie unter bestellservice@drv-bund.de bestellen.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
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