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20.06.2011 - dvb-Presseservice

Der beste Freund des Menschen kann ihn auch ruinieren

Hundehalter-Haftpflicht ab 1. Juli zwingend in Niedersachsen / VGH gestaltet Tarife attraktiver / Einführung der innovativen HundeCard

„Eigentlich hört er aufs Wort …“ Wenn dieser Satz fällt, ist das Unglück meist geschehen. Ein Passant wurde gebissen, ein Kind angefallen, teure Kleidung ruiniert. Im schlimmsten Fall läuft der „sonst ganz liebe“ Hund auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden, Verletzten oder gar Toten. Die finanziellen Folgen können Hundebesitzer überfordern. Denn sie zahlen für berechtigte Ansprüche Geschädigter aus eigener Tasche – selbst in Millionenhöhe. Ist der Hundehalter dazu nicht in der Lage, droht ihm die Privatinsolvenz. Die Opfer gehen dann leer aus.

Im Sinne des Opferschutzes – und im Interesse der Verursacher – hat der Landtag das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) neu gefasst. Zentrale Bestimmung: Alle Hundebesitzer in Niedersachsen müssen ab 1. Juli 2011 über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung verfügen – und diese bei Kontrollen durch Ordnungsamt oder Polizei nachweisen können. Experten schätzen, dass etwa jeder zweite Hund noch nicht versichert ist. Von der neuen Pflicht betroffen sind alle Hunde ab sechs Monaten. Ausnahmen gibt es nicht, weder für den kleinen Chihuahua noch für den Blindenhund.

Damit bei Kontrollen eine eindeutige Identifikation möglich ist, sollen alle Hunde einen elektronischen Chip erhalten, den der Tierarzt ins Ohr einsetzt. Spätestens Mitte 2013 müssen zudem neue Hundebesitzer einen „Hundeführerschein“ machen. Ausgenommen sind Halter, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen Hundesteuer gezahlt haben und entsprechend sachkundig sind.

Durch das zum 1. Juli vorgeschriebene „Chippen“ und den Sachkundenachweis kommen zusätzliche Kosten auf Niedersachsens Hundebesitzer zu. „Als regionaler Marktführer möchten wir den Hundehaltern deshalb bei der Versicherung entgegenkommen“, erklärt Dr. Wolfram Klöber, Haftpflicht-Experte der VGH. „Wir bieten unsere Hundehalter-Haftpflicht ab sofort zu besonders günstigen Konditionen an. Mit den neugestalteten Tarifen gehören wir jetzt zu den zehn preiswertesten Anbietern im Markt.“

Die VGH-Police erfüllt mehr als die gesetzlichen Vorgaben und bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Schadensersatzforderungen – je nach Tarif bis zu einer Höhe von fünf bzw. zehn Millionen Euro für Sach- oder Personenschäden. Klöber: „Die Versicherung schützt übrigens auch vor unberechtigten Forderungen – wie eine kleine Rechtsschutzversicherung.“

VGH-Kunden können sich über einen besonderen Service freuen: die HundeCard, eine Versicherungsbestätigung im Scheckkartenformat. Wolfram Klöber: „Auf diese Weise können Versicherte ihren Schutz jederzeit nachweisen und müssen nicht, wie bei anderen Anbietern, ihren großformatigen Versicherungsschein dabei haben.“

Andere Haustiere, wie Katzen, Wellensittiche, Hamster oder Kaninchen, fallen unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Dies trifft auf Hunde ausdrücklich nicht zu – es sei denn, man betreut nur Nachbars Bello für ein Wochenende. Klöber: „Ich empfehle allen Hundehaltern, die noch ‚ohne’ sind, sich kurzfristig um eine Hundehalter-Haftpflicht zu kümmern. Verstöße gegen das neue Hundegesetz können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden.“ Weiterführende Informationen zur Versicherung und zum neuen Hundegesetz erhalten Interessierte in allen VGH-Vertretungen und Sparkassen.

Redaktionshinweis:

Dr. Wolfram Klöber, VGH-Experte für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung, steht als Interview- und Gesprächspartner rund um das Thema zur Verfügung.



Herr Christian Worms
Pressesprecher
Tel.: 0511 362-3808
Fax: 0511 362-2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de

VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
http://www.vgh.de

Über die VGH Versicherungen:

Die VGH ist der größte Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Sach- und Personenversicherungen. Insgesamt sind rund 4.500 Mitarbeiter direkt oder mittelbar für den regionalen Marktführer tätig. Etwa 600 selbstständige Versicherungskaufleute und ihre Mitarbeiter sowie die beiden VGH-Kooperationspartner, die Sparkassen und die LBS, bilden ein flächendeckendes Vertriebsnetz. Nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.