Der i-Punkt für Hypothekenvermittler ist umgesetzt
Wer künftig seinem Kunden Baugeld vermittelt, braucht demnächst eine Zulassung nach dem neuen Buchstaben "i" hinter dem Paragrafen 34 der Gewerbeordnung. Zu dieser neuen Regelung hat die Bundesregierung nun die entsprechende Verordnung zur geforderte ...