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14.07.2011 - dvb-Presseservice

Der nächste Schritt des Gesetzgebers: Riester- und Basisrenten sollen ab 2013 transparenter werden

Angabe der Effektivkosten soll gesetzlich verordnet werden

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen ersten Diskussionsentwurf erstellt, der vorsieht, dass ein komplett neues Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten eingeführt wird. Darin werden die aktuellen Informationen zusammengefasst und um wesentliche Angaben ergänzt. Erstmals sollen u.a. die Effektivkosten und -rendite angegeben werden. „Die Angabe der Effektivkosten und Effektivrendite erlaubt nach Jahren der Intransparenz einen produktübergreifenden Vergleich der Kosten- und Beitragsrendite. Genau deshalb haben wir seit Jahren für die Einführung dieser Kennzahlen gekämpft“, freut sich Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorge. „Die verbindliche Vorgabe eines standardisierten Produktinformationsblatts ist genau die richtige Entscheidung, um Kunden einen echten Produktvergleich zu ermöglichen“, lobt Ortmann die Initiative des BMF. An einigen Stellen gibt es Verbesserungsbedarf.

Der vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem transparenten Altersvorsorgemarkt“, hebt Ortmann hervor. Als wichtige Eckpunkte sieht das neue Produktinformationsblatt vor, dass eine verbindliche Seitenzahl vorgegeben wird, die Produkte in fünf Chance-/Risikoklassen eingeteilt, Effektivkosten und –rendite eingeführt und die Kostenarten vorgegeben werden. An einigen Stellen gibt es noch Diskussions- und Verbesserungsbedarf.

Vorgabe des Umfangs sorgt für Übersichtlichkeit

Der Entwurf des BMF sieht eine Beschränkung des Seitenumfangs vor. Insgesamt 19 Punkte sollen auf maximal 3 Seiten zusammengefasst werden. „Der vorgegebene Höchstumfang ist absolut richtig“, ist sich Ortmann sicher. Allerdings ist zu bezweifeln, ob die Seitenvorgabe bei der Menge an Informationen einzuhalten ist. Bereits die bloße Auflistung der 19 Punkte nimmt eine Seite ein. Es sollten daher einige Aspekte gestrichen werden, die für alle Produkte gleichermaßen gelten. Dazu gehören zum Beispiel die Hinweise auf die Zertifizierung, das Inflationsrisiko, die Beitrags- und Zulagengarantie bei Riesterrenten und die Information über die Einwilligung nach § 10a EStG.

Chance-/Risikoklasse helfen Kunden bei der Produktauswahl

Erstmals soll jedes Produkt einer von 5 Chance-/Risikoklassen zugeordnet werden. Dies erleichtert dem Kunden, das für ihn passende Produkt auszuwählen. Schwierig ist aber, die unterschiedlichen Klassen zu bezeichnen und die verschiedenen Produkte einer Klasse zuzuordnen. Die vom BMF vorgeschlagenen Kurzbezeichnungen – zum Beispiel „sehr geringe Chancen/sehr geringes Risiko“ für die Chance-/Risikoklasse 1 – hält das ITA für zu knapp. Etwas mehr Information sollte dem Kunden gegeben werden, insbesondere zur Garantie zum Rentenbeginn und zu möglichen Verlusten während der Sparphase (Beispiel unter www.ita-online.info). Damit der Kunde die Zusammenhänge besser erkennen kann, sollte diese Beschreibung durch eine grafische Darstellung der Chancen und Risiken ergänzt werden.

Schwierig gestaltet es sich, die Produkte einer Chance-/Risikoklasse zuzuordnen. Das BMF empfiehlt, die Produkte anhand der Bezeichnung oder auf Basis von Simulationen einzustufen. Während anhand der Bezeichnung die Produkte nicht zufriedenstellend eingestuft werden können, dürften sich Simulationen als kaum gesetzlich umsetzbar erweisen. Denn diese setzen einen einheitlichen, öffentlichen und frei zugänglichen Simulationsstandard voraus. Diesen gibt es bisher nicht. „Warum nicht Produkte anhand fest vorgegebener Kriterien einstufen“, schlägt Ortmann vor. Das ITA hat hierzu bereits Kriterien erarbeitet (www.ita-online.info). Der Vorschlag des BMF, darzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Renditen erzielt werden, richtet sich eher an Berater als an Endkunden. Sie sollte daher nicht in das knappe Produktinformationsblatt integriert werden.

Kostenarten fest vorgegeben – Effektivkosten verbindlich für alle

Die Kosten, die ein Anbieter erheben darf, sollen einheitlich und klar vorgegeben werden. Dies beschränkt die Unternehmen zwar in ihrer Gestaltungsfreiheit, erhöht gleichzeitig aber die Verständlichkeit. Auch die Begrenzung der Wechselgebühren auf höchstens 150 Euro ist im Interesse des Sparers und damit sehr sinnvoll.

Alle Anbieter sollen künftig die Effektivkosten und die Effektivrendite ausweisen. Das BMF nutzt eine weite Definition. „Eingeschlossen sind nach meinem Verständnis auch Zielfondskosten bei Dachfonds, Transaktions- und Performance-Gebühren bei Fonds sowie Kapitalanlagekosten im Sicherungsvermögen bei klassischen Rentenversicherungen“, schlussfolgert Ortmann. „Damit würde erstmals ein übergreifender Vergleich von Altersvorsorgeprodukten anhand der Kosten und Beitragsrendite ermöglicht“, so Ortmann weiter. Einen Haken gibt es doch: das BMF sieht vor, zusätzlich auch die Garantiekosten als jährliche Wertminderung darzustellen. „Ich würde mir als Verfechter von Kostentransparenz sehr wünschen, dass dies möglich wäre, aber dieser Ausweis würde bestimmte Produkte einseitig bevorzugen“, konstatiert Ortmann. Besser erscheint es, die tatsächlich erhobenen Garantiegebühren wie andere Kosten auch ausdrücklich aufzuführen, aber nicht in den Effektivkosten zu berücksichtigen (Hintergründe unter www.ita-online.info).

Welcher Zinssatz soll angenommen werden?

Nach dem Entwurf des Ministeriums sollen mögliche Auszahlungsbeträge im Produktinformationsblatt vor Abzug der Kosten genannt werden. Dies hilft dem Kunden aber nicht wirklich. Denn ein solches Produkt ohne Kosten gibt es nicht. Stattdessen sollten die angenommene Rendite, Effektivkosten und Effektivrendite gezeigt werden. Wie das aussehen kann zeigt das ITA unter www.ita-online.info.

Schwierig: Mit welchem Zinssatz sollen die möglichen Leistungen berechnet werden? Das BMF schlägt einen einheitlichen Zinssatz je Chance-/Risikoklasse vor. Dies würde aber die Unterschiede zwischen den einzelnen Garantiemodellen stark verwischen. Die andere Lösung ist wiederum die Durchführung von Simulationen. Auf die damit verbundenen Probleme wurde bereits hingewiesen. Allerdings funktioniert es: Das Beratungs- und Vergleichsprogramm ITA SELECT arbeitet bereits mit diesen durchschnittlichen Renditen auf Basis von Simulationen.

Insgesamt werden Produktinformationsblätter durch die neuen Vorgaben verständlicher und transparenter. Ob das zum bezweckten Wettbewerbsdruck und am Ende zu niedrigeren Gebühren führen wird, bleibt abzuwarten. In Großbritannien hat es nicht geklappt. Dort mussten am Ende feste Kostenobergrenzen eingeführt werden. Doch bleibt es bei diesem Entwurf, wird die Bedeutung des lobenswerten Fortschritts von vornherein eingeschränkt: Warum nur sollen diese wichtigen Vorgaben erst für Produkte gelten, die ab dem 01.01.2013 zertifiziert werden?



Frau Silvia Fiedler
Tel.: 030 / 88 72 74 69 50
Fax: 030 / 88 72 74 69 55
E-Mail: presse@ita-online.info

ITA Institut für Transparenz
in der Altersvorsorge
Unter den Linden 12
10117 Berlin
www.ita-online.info

Über das ITA

Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) mit Sitz in Berlin wurde 2006 gegründet. Ziel ist es, den Markt der Altersvorsorge differenziert zu beobachten, über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Angebote zu informieren sowie Verbrauchern und Vermittlern eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die richtige Wahl des Altersvorsorgeproduktes zu geben. Das ITA unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung verständlicher Produktunterlagen, verfasst Produktanalysen und stellt Beratern mit ITA SELECT (www.itaselect.de) ein Beratungs- und Vergleichsprogramm für Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung. Für die Kompetenz und Unabhängigkeit des Instituts stehen Dr. Mark Ortmann, geschäftsführender Gesellschafter des Instituts sowie der im Jahr 2011 berufene Beirat beim ITA. Dieser besteht aus Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski (Vorsitz), Prof. Dr. Günther Zimmermann und Matthias Wiegel. Einzelheiten zu den Personen unter www.ita-online.info/Beirat/115.