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21.04.2009 - dvb-Presseservice

Der neue Versorgungsausgleich zwingt Versicherer und Vertriebe zur Weiterbildung

Am 01.09.2009 tritt die Neuregelung des Versorgungsausgleichs in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Versorgungsträger bei Scheidung von Mitarbeitern deren bAV-Ansprüche selbst zwischen den Ehepartnern aufteilen. Aus einem bAV-Vertrag werden somit zwei. Bisher hatten diese Aufgabe die Familiengerichte übernommen.

Die neue Rechtslage fordert Versorgungsträger, wie z.B. Lebensversicherer und U-Kassen ebenso wie Vermittler. Denn auf alle Beteiligten kommen ganz neue Aufgaben zu. Um diese von Anfang an professionell bewältigen und gegebenenfalls auch in Neugeschäft umsetzen zu können, bietet die febs Akademie das Seminar „ Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis“ am 17.06.2009 an. Info und Anmeldung unter www.febs-consulting.de/akademie.

Ansprechpartner:

 



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Der-neue-Versorgungsausgleich-zwingt-Versicherer-und-Vertriebe-zur-Weiterbildung-ps_13499.html