Der zweite Kongress Maklerrecht
Mit Rücksicht auf die fortschreitende gesetzliche Regelungsdichte stehen Makler vor der Herausforderung, ihre Betriebe, Abläufe und Prozesse stetig neuen Vorgaben anzupassen, um eine
nachhaltige Ertragsstärke auch in Zeiten sinkenden Courtageaufkommens zu erzielen. Der zweite Kongress Maklerrecht auf der diesjährigen DKM hat sich zum Ziel gesetzt, über die aktuellen
gesetzlichen Gegebenheiten zu informieren und Sie so in die Lage zu versetzen, den rechtlichen Risiken angemessen zu begegnen.
Für den diesjährigen Kongress Maklerrecht hat Blanke Meier Evers sechs Spezialisten mobilisiert, die in sechs Vorträgen aktuelle Rechtsthemen anschaulich darstellen, die für den
Maklerbetrieb von Interesse sind. Im Vordergrund steht dabei, Inhabern und Führungskräften von Maklerbetrieben und -vertriebsgesellschaften konkrete Handlungsoptionen für die
tägliche Arbeit aufzuzeigen.
Der Maklerrechtskongress findet am Donnerstag, 29.10.2015 zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr in Halle 5 statt. Themen sind:
- „Datenschutz im Maklerbetrieb“
- „Servicegebührenmodelle für Versicherungs- und Finanzmakler“
- „Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb“
- „GDV-Verhaltenskodex Vertrieb in der Umsetzung im Makler- und Versicherungsbetrieb“
- „Makler als Abmahnzielscheibe“
- „Ausstieg aus der Ausschließlichkeit – Chance oder Risiko?“.
Eröffnet wird der Kongress Maklerrecht mit dem Vortrag zu den vom GDV entwickelten Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Vortrag zeigt praxisgerecht
Möglichkeiten auf, das Regelwerk im Maklerbetrieb umzusetzen. Der anschließende Vortrag behandelt rechtliche Erfordernisse bei der Einführung entgeltlicher Serviceleistungen des
Maklers im Privatkunden- und Firmengeschäft einschließlich der bAV. Der dritte Vortrag beleuchtet die Frage, ob Stellen im Außendienst des Maklerbetriebes mit Angestellten oder
Handelsvertretern besetzt werden sollten. Dabei gibt der Vortrag wertvolle Praxishinweise, die Risiken einer richterlichen Inhaltskontrolle von Mitarbeiterverträgen betreffend. Außerdem
behandelt er Themenbereiche wie Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Mindestarbeitslohn, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und allgemeine Aspekte der Vertragsgestaltung. Es
folgt eine Vortragsrunde zum Thema GDV-Verhaltenskodex Vertrieb, bei dem drei erfahrene Referenten den Kodex aus der Sicht der Versicherer und der Vermittler erörtern und Hinweise zu einer
erfolgreichen praktischen Umsetzung im Makler- und Versicherungsbetrieb liefern. Im anschließenden Vortrag erhalten Sie wichtige Praxishinweise dafür, wie Sie als Makler mit
wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen umgehen sollten und wie sie diese von vornherein vermeiden. Der Kongress schließt mit einem Vortrag zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken, die ein
Wechsel aus der Ausschließlichkeit in den Maklerstatus birgt.
Blanke Meier Evers
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Zweigstelle Bereich Vertriebsrecht
Schwachhauser Heerstraße 25
28211 Bremen
www.bme-law.de