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21.10.2015 - dvb-Presseservice

Der zweite Kongress Maklerrecht

Mit Rücksicht auf die fortschreitende gesetzliche Regelungsdichte stehen Makler vor der Herausforderung, ihre Betriebe, Abläufe und Prozesse stetig neuen Vorgaben anzupassen, um eine nachhaltige Ertragsstärke auch in Zeiten sinkenden Courtageaufkommens zu erzielen. Der zweite Kongress Maklerrecht auf der diesjährigen DKM hat sich zum Ziel gesetzt, über die aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten zu informieren und Sie so in die Lage zu versetzen, den rechtlichen Risiken angemessen zu begegnen.

Für den diesjährigen Kongress Maklerrecht hat Blanke Meier Evers sechs Spezialisten mobilisiert, die in sechs Vorträgen aktuelle Rechtsthemen anschaulich darstellen, die für den Maklerbetrieb von Interesse sind. Im Vordergrund steht dabei, Inhabern und Führungskräften von Maklerbetrieben und -vertriebsgesellschaften konkrete Handlungsoptionen für die tägliche Arbeit aufzuzeigen.

Der Maklerrechtskongress findet am Donnerstag, 29.10.2015 zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr in Halle 5 statt. Themen sind:

  1. „Datenschutz im Maklerbetrieb“
  2. „Servicegebührenmodelle für Versicherungs- und Finanzmakler“
  3. „Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb“
  4. „GDV-Verhaltenskodex Vertrieb in der Umsetzung im Makler- und Versicherungsbetrieb“
  5. „Makler als Abmahnzielscheibe“
  6. „Ausstieg aus der Ausschließlichkeit – Chance oder Risiko?“.

Eröffnet wird der Kongress Maklerrecht mit dem Vortrag zu den vom GDV entwickelten Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Vortrag zeigt praxisgerecht Möglichkeiten auf, das Regelwerk im Maklerbetrieb umzusetzen. Der anschließende Vortrag behandelt rechtliche Erfordernisse bei der Einführung entgeltlicher Serviceleistungen des Maklers im Privatkunden- und Firmengeschäft einschließlich der bAV. Der dritte Vortrag beleuchtet die Frage, ob Stellen im Außendienst des Maklerbetriebes mit Angestellten oder Handelsvertretern besetzt werden sollten. Dabei gibt der Vortrag wertvolle Praxishinweise, die Risiken einer richterlichen Inhaltskontrolle von Mitarbeiterverträgen betreffend. Außerdem behandelt er Themenbereiche wie Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Mindestarbeitslohn, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und allgemeine Aspekte der Vertragsgestaltung. Es folgt eine Vortragsrunde zum Thema GDV-Verhaltenskodex Vertrieb, bei dem drei erfahrene Referenten den Kodex aus der Sicht der Versicherer und der Vermittler erörtern und Hinweise zu einer erfolgreichen praktischen Umsetzung im Makler- und Versicherungsbetrieb liefern. Im anschließenden Vortrag erhalten Sie wichtige Praxishinweise dafür, wie Sie als Makler mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen umgehen sollten und wie sie diese von vornherein vermeiden. Der Kongress schließt mit einem Vortrag zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken, die ein Wechsel aus der Ausschließlichkeit in den Maklerstatus birgt.


Blanke Meier Evers
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Zweigstelle Bereich Vertriebsrecht
Schwachhauser Heerstraße 25
28211 Bremen

www.bme-law.de