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14.05.2012 - dvb-Presseservice

Des einen Freud, des anderen Leid

Der Hochzeitstag ist für Brautpaare ein ganz besonderer Tag, an dem alles perfekt ablaufen soll. Doch wenn am schönsten Tag des Lebens etwas schief geht, können auch finanzielle Folgen auf das Brautpaar zukommen. Glück hat dann derjenige, der den richtigen Versicherungsschutz hat. Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt drei Pannen auf, die am Hochzeitstag passieren können.

Stolpergefahr

Auf Festen wird das Tanzbein geschwungen. Doch gerade in einer ungezwungenen Atmosphäre steigt der Übermut und man kommt aus dem Tritt, stolpert und liegt womöglich am Boden. Gut, wenn ein Sturz glimpflich ausgeht. Schlecht, wenn Blessuren zurück bleiben. Denn dann stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für finanziellen Folgen auf, wenn bleibende Schäden vorliegen? Passiert ein Unfall in der Freizeit, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nämlich nicht zum Tragen. Diese kommt nur für Schäden auf, die während der Arbeitszeit oder auf dem Hin- und Rückweg (sog. Wegeunfall) passieren. In der Freizeit hilft nur eine private Unfallversicherung weiter. Anders sieht es aus, wenn der Sturz durch einen Gast verursacht wird. In diesem Fall kann unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers zum Tragen kommen. Ganz gleich, ob der Schaden aus Leichtsinn oder Missgeschick verursacht wird. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Leistung der Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Versicherungsnehmer kein Verschulden anzulasten ist, auch im Namen des Versicherten abzulehnen.

Lichterloh

Sogenannte Skylaternen werden mittlerweile häufig bei Hochzeitsfeiern steigen gelassen. Die Papierballons werden mit Wünschen des Brautpaares beschriftet und können als kleine Heißluftballons bis zu 500 Meter empor steigen. „Skylaternen sind durch die Brennmittel ein unkalkulierbares Risiko“, mahnt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung VVaG. „Sie können sich in Bäumen verfangen und Waldbrände verursachen oder sogar für Hausbrände verantwortlich sein“, so Hackbarth weiter. Außerdem ist fraglich, ob in einem solchen Schadenfall die private Haftpflichtversicherung zum Tragen käme, da derartige Risiken üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dann müsste der Schädiger selbst für den Schaden aufkommen. In einigen Bundesländern ist aufgrund der erhöhten Gefahr der Einsatz von Skylaternen verboten, z. B. in Bayern. Auf jeden Fall sollte der Einsatz vorher von der zuständigen Ordnungsbehörde genehmigt werden.

Langfinger

Am besten die eigene Hochzeit vorher nicht im Internet über soziale Netzwerke, wie Facebook, oder in Tageszeitungen ankündigen. Denn dann wissen Langfinger Bescheid, dass sich ein Besuch in der Wohnung des Brautpaares lohnt. Kommt es dennoch zum Einbruchdiebstahl, wird von der Hausratversicherung üblicherweise der Neuwert der fehlenden oder beschädigten Gegenstände ersetzt.

Informieren Sie sich über die genannten Versicherungsprodukte der Grundeigentümer-Versicherung auf der Internetseite unter www.grundvers.de oder telefonisch im Kunden-Center unter 040 – 3766 3766.



Maklerkontakt:
Frau Romy Bauer

Tel.: 040 – 37 66 3-171
Fax: 040 – 37 66 3-98 171
E-Mail: romy.bauer@grundvers.de

Pressekontakt:
Frau Tatjana Balcke

Tel.: 040 – 37 66 3-136
Fax: 040 – 37 66 3-98 136
E-Mail: tatjana.balcke@grundvers.de

Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstraße 7
20095 Hamburg
www.grundvers.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Des-einen-Freud-des-anderen-Leid-ps_24845.html