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28.04.2006 - dvb-Presseservice

Deutsch-rumänisches Abkommen über Soziale Sicherheit tritt zum 1. Juni 2006 in Kraft

Der Austausch der Ratifikationsurkunden macht den Weg frei für das Inkrafttreten des deutsch-rumänischen Abkommens über Soziale Sicherheit am 1. Juni 2006. Das Abkommen sichert und koordiniert den sozialen Schutz von Staatsangehörigen Deutschlands und Rumäniens im Bereich der Renten- und Unfallversicherungssysteme insbesondere in Fällen, in denen sich Deutsche und Rumänen auf dem Hoheitsgebiet des jeweils anderen Vertragsstaates aufhalten.

So ermöglicht das Sozialversicherungsabkommen unter anderem die Zahlung von Renten in den jeweils anderen Staat (Leistungsexportprinzip) und die Erfüllung von Voraussetzungen für einen Rentenanspruch durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten.

Auch im Bereich der Unfallrenten ist das Abkommen die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können. Es stellt ferner sicher, dass Doppelversicherungen und damit doppelte Beitragslasten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für ihre Unternehmen vorübergehend im anderen Land tätig sind, vermieden werden.

Das Abkommen richtet sich damit nach Prinzipien, nach denen die wechselseitige soziale Sicherung auch innerhalb der Europäischen Union gestaltet wird.

Hinweise und Informationen zum Thema finden Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) bei Eingabe des Begriffs "Sozialversicherungsabkommen" in das Suchfeld.



Leiter der Pressestelle
Herr Stefan Giffeler
Tel.: 01888-527 2192
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