Deutsche Börse AG startet Aktienrückkäufe im Rahmen des fortlaufenden Programms zur Optimierung der Kapitalstruktur
Aktienrückkäufe im Umfang von bis zu 400 Mio. € bis zum Jahresende 2008
Die Deutsche Börse AG plant ihr Aktienrückkaufprogramm am 1. Juli
2008 wieder aufzunehmen. Auf Grundlage der bestehenden Zustimmung durch
die Hauptversammlung am 21. Mai 2008 darf das Unternehmen bis zu 10 Prozent
des Grundkapitals in Höhe von nominal 195 Mio. € zurückkaufen, wobei
die eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, bei der
Berechnung der 10-Prozent-Grenze berücksichtigt werden. Die Gesellschaft
hält derzeit 3.097.468 Stück eigene Aktien.
Der Rückkauf bis zum 31.
Dezember 2008 ist auf die Anzahl von Aktien begrenzt, die einem
Gesamtkaufpreis von bis zu 400 Mio. € entspricht. Es ist beabsichtigt, die
Aktien zum Zwecke einer Kapitalherabsetzung einzuziehen und/oder die Aktien
für Belegschaftsaktienprogramme der Gruppe Deutsche Börse zu
verwenden.
Der Erwerb der Aktien erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen
entweder über die Börse oder durch den Einsatz von Derivaten. Im Falle des
Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis für die zurückzukaufenden Aktien
den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf Handelstage vor der
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 Prozent über-
oder unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte des Aktienkurses sind
die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen
Xetra-Handel an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Alle Aktienerwerbe unter
Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 Prozent
des Grundkapitals der Deutsche Börse AG, unter Berücksichtigung von Aktien im Eigenbestand des Unternehmens, beschränkt.
Im Falle des Aktienerwerbs
unter Einsatz von Derivaten, darf der Ausübungspreis den Mittelwert der Aktienkurse während der letzten fünf Handelstage vor Abschluss des
betreffenden Derivategeschäfts um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und
um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.
Die Deutsche Börse wird ein
unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften zu
bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen Handelsvolumens
eines Tages zurückzukaufen. Darüber hinaus wird
das unabhängige Kreditinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des
Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember
2003 einzuhalten.
Insbesondere dürfen pro Tag maximal 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens im Monat vor Veröffentlichung des Programms zurückgekauft werden. Wenn der Erwerb unter Einsatz von Derivaten erfolgt, wird das unabhängige Kreditinstitut angewiesen sicherzustellen, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden.
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