Deutsche Börse passt Regelwerk für Aktienindizes an
Free-Float-Mindestschwelle wird von fünf auf zehn Prozent angehoben/ Berücksichtigung von Optionspositionen beim Free Float im Rahmen von Übernahmen/ Zusätzliche Anpassung des Free Floats bei außerplanmäßigen Ereignissen
Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat in Abstimmung mit dem
Arbeitskreis Aktienindizes Änderungen für das Regelwerk zu den
Aktienindizes beschlossen, die ab dem 22. Dezember 2008 wirksam werden. An
diesem Tag wird die nächste planmäßige Neuzusammensetzung der
Aktienindizes durchgeführt. Die Überprüfung dieser Neuzusammensetzung
findet am 3. Dezember statt, wobei hier bereits die neuen Regeln
berücksichtigt werden.
Zukünftig wird der Mindest-Streubesitzanteil, d.
h. die Anzahl der frei handelbaren Aktien eines Unternehmens, die im Besitz
vieler Aktionäre sind und somit nicht zum Festbesitz gezählt werden,
erhöht. Bislang mussten Unternehmen, die in DAX, MDAX, SDAX und TecDAX
gelistet sind, über einen Mindest-Free-Float von fünf Prozent verfügen.
Diese Schwelle wird zukünftig auf zehn Prozent angehoben. Unternehmen, die
mehr als 90 Prozent ihrer Aktien in Festbesitz haben, werden zwei Handelstage
nach der erstmaligen öffentlichen Meldung eines Streubesitzes von weniger
als zehn Prozent aus dem Index herausgenommen. Dies wird von der Deutsche
Börse AG entsprechend angekündigt. Diese Anhebung der Schwelle stellt
eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung von Liquidität in den Indizes dar.
Je höher der Anteil des Streubesitzes an einem Indexwert ist, desto höher ist
in der Regel die Handelbarkeit einer Aktie.
Bei der Erhebung des
Streubesitzanteils eines Indextitels werden zudem bei laufenden Übernahmen in
diesem Titel in Zukunft auch alle gesetzlich meldepflichtigen Anteile, die
die übernehmende Gesellschaft sich über Termingeschäfte gesichert hat,
berücksichtigt.
Um zukünftig bei außerplanmäßigen Ereignissen wie
Kapitalmaßnahmen, Fusionen oder Übernahmen und den daraus resultierenden
potenziellen Verknappungen von handelbaren Aktien auf dem Markt zeitnah
reagieren zu können, werden die Regeln zur Anpassung des Free Floats für
die Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX erweitert. So kann der
Streubesitzanteil eines Unternehmens künftig auch zwischen den regulären,
quartalsweisen Terminen in der Indexberechnung angepasst werden.
Voraussetzung ist, dass aus einem solchen Ereignis eine Veränderung des
Streubesitzanteils um mehr als zehn Prozent des Grundkapitals hervorgeht.
Um zu häufige Anpassungen auszuschließen, wird bei Übernahmen der Free
Float zum Zeitpunkt der Meldung eines initialen Angebots sowie
der Stand zur Abschlussmeldung zum Ende der Angebotsfristen
berücksichtigt. Der Index kann so das Marktgeschehen noch genauer und
transparenter abbilden, da die Änderungen mit einem Vorlauf von zwei
Handelstagen umgehend umgesetzt werden. Sonstige gemeldete Anpassungen des
Free Floats werden von der Deutschen Börse AG nach wie vor nur zu den
quartalsweisen Terminen umgesetzt.
Die kürzlich ergänzte Regel im Leitfaden der Aktienindizes um ein Volatilitätskriterium bleibt von den neuen Ergänzungen unberührt. Demnach kann ein Indexwert außerhalb der regulären Anpassungstermine aus den Auswahlindizes DAX, MDAX oder SDAX herausgenommen werden, wenn an einem Handelstag seine Gewichtung in dem entsprechenden Index aufgrund seiner aktuellen Free-Float-Marktkapitalisierung zehn Prozent zum Handelsschluss überschreitet und die annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die vorangegangenen 30 Handelstage den Wert von 250 Prozent übersteigt. Diese Regel wird mit dem heutigen Tag nun auch auf den Börsenindex TecDAX ausgeweitet.
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