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10.07.2006 -
dvb-Presseservice
Deutsche BKK hilft Versicherten Arzneimittelkosten sparen
Als Folge des Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) gibt es seit 1. Juli 2006 eine Reihe von Arzneimitteln, derzeit rund 2100, die auf Grund ihres günstigen Preises von
den Zuzahlungsregelungen befreit worden sind. Somit können die Patienten Geld sparen, wenn Sie sich für diese befreiten Arzneimittel entscheiden. Um diesen Vorteil auch nutzen zu können, schreibt die
Deutsche BKK ihre Versicherten gezielt an und zeigt Ihnen die Medikamente auf, bei denen die Zuzahlungen entfallen.
Die Deutsche BKK sieht für ihre Versicherten beim derzeitigen
Stand der als zuzahlungsfrei identifizierten Arzneimittel ein Einsparvolumen von rund 800.000 Euro. Dabei handelt es sich bei rund 280.000 Euro um Medikamente, die ab sofort von den Zuzahlungen
befreit sind und bei rund 520.000 Euro um Arzneimittel, bei denen ein Produktwechsel die Zuzahlung einsparen würde. Insgesamt hätten bei der Deutschen BKK momentan ca. 45.000 Versicherte die Chance
von den neuen Zuzahlungsregelungen zu profitieren. Diese Versicherten werden in den nächsten Tagen angeschrieben und individuell auf ihren Vorteil hingewiesen. Gleichwertige verfügbare Medikamente,
die zuzahlungsfrei sind, werden dabei den Versicherten zur Kenntnis gebracht. Der Patient kann dann für sich entscheiden, ob er mit seinem Arzt spricht und das Produkt wechselt, oder ob er bei seinem
derzeitigen Produkt bleibt.
Die Deutsche BKK betrachtet es als selbstverständlichen Service, zur Kostenminderung ihrer Versicherten beizutragen, auch wenn die Preisvorteile der Präparate
nicht so groß sind wie der Zuzahlungsanteil, den die Deutsche BKK dadurch verliert. Unsere Kunden haben Vorrang und sollen die Vorteile des AVWG nutzen können. Zudem verspricht sich die Deutsche BKK
als Resultat aus dem Informationsbrief einen bewussteren Umgang der Versicherten mit den Arzneimittelpreisen. „ Viele Patienten wissen einfach nicht, dass es auch gleichwertige günstigere Präparate zu
dem ihnen verordneten Medikament gibt, diese Wissenslücke wollen wir schließen“, erläutert Andreas Manthey, Leiter Apotheken im Versorgungsmanagement der Deutschen BKK. „Wir erhoffen uns langfristig
einen selbstbewussten Patienten, der sowohl bei seinem Arzt nachfragt, ob dieser ein Medikament verordnen kann, dass unterhalb der Zuzahlungspflicht liegt, als auch seinen Apotheker bittet, ihm
zuzahlungsfreie Arzneimittel aufzuzeigen, falls diese das nicht schon von sich aus tun,“ so Manthey weiter. Das Preisbewusstsein der Kunden erhöhe den Wettbewerb und senke langfristig die Preise,
diese Regel gelte nicht nur bei Konsumgütern, sondern auch bei Medikamenten, ist sich der Apotheker der Deutschen BKK sicher.
Das Besondere am Service der Kasse ist, dass sie nicht nur auf
befreite Medikamente hinweist, sondern vor allem die Patienten anschreibt, die derzeit nicht befreite Medikamente erhalten, um ihnen die Alternativen aufzuzeigen. Wichtig ist Manthey dabei, dass es
reine Serviceinformationen sind. Die Deutsche BKK will weder in die Therapiefreiheit der Ärzte noch in das Selbstbestimmungsrecht der Patienten eingreifen.
Natürlich können alle
Versicherten von den Informationsmöglichkeiten über zuzahlungsfreie Medikamente profitieren. Die Krankenkasse verfügt über eine Software, die es jedem Mitarbeiter im Kundenservice ermöglicht, bei
einer Kundenanfrage direkt zu prüfen, ob es zuzahlungsfreie Alternativen zum verordneten Präparat gibt. Bei Bedarf erhalten die Versicherten diese Auskünfte über die Service-Telefonnummer 0 18 02 18
08 65 oder persönlich in den Filialen der Krankenkasse.
Deutsche BKK
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
Willy-Brandt-Platz 8
38439 Wolfsburg
Deutschland
www.deutschebkk.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Deutsche-BKK-hilft-Versicherten-Arzneimittelkosten-sparen-ps_1759.html