Deutsche Bank verletzte Informationspflicht bei Zinsswap-Geschäft: 540.000 Euro Schadenersatz
- Risikoaufklärung ist Bestandteil des Beratungsgesprächs - Drittes obsiegendes Urteil in Folge in Sachen Spread Ladder Swaps - Swap-Geschäfte aus 2005 sind unter Umständen noch nicht verjährt
Das Landgericht Frankfurt hat am 07. April 2009 die Deutsche Bank verurteilt, für ein Zinswetten-Geschäft aus dem Jahr 2005 Schadenersatz in Höhe von 540.000 Euro an eine Mandantin der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zu leisten (AZ: 2-19 O 78/08). Nach Ansicht des Gerichts versäumte es die Bank, den Vertragspartner über mögliche Risiken aufzuklären.Die Klägerin, ein Unternehmen der Oberflächenbeschichtung aus Hessen, stieg in ein sogenanntes CMS Spread Ladder Swap-Geschäft mit der Bank ein, um sich gegen steigende Zinsen für ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz abzusichern. Bei Vertragsabschluss war der Klägerin das Marktpreis- und Kreditrisiko aus steigenden Zinsen nicht ausreichend bekannt. Gleichzeitig sicherte sich die Bank mit einem einseitigen Kündigungsrecht nach dem ersten Jahr der Vertragslaufzeit gegen eigene Verluste aus dem Zinsswap ab. Nach eigener Aussage hätte die Deutsche Bank die Verträge gekündigt, sobald sie davon ausgegangen wäre, in der restlichen Vertragslaufzeit mehr an den Kunden zahlen zu müssen als sie vom Kunden erhalten würde. Darüber hat die Bank bei dem Beratungsgespräch nicht aufgeklärt. Aufgrund dieses Beratungsfehlers hat das Landgericht Frankfurt der Klage stattgegeben.
Informationspflicht vernachlässigt
Verjährung ausgehebelt - Prüfung rechtlicher Schritte in weiteren Fällen
Insgesamt vertreten die Anwälte von Nieding + Barth gemeinsam mit ihrer Kooperationskanzlei TILP Rechtsanwälte rund 60 Mandanten mit SWAP-Verträgen im Nominalvolumen von rund 150 Millionen Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frau Tanja Klatt
Tel.: 069-133896-13
E-Mail: tk@stockheim-media.com
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
http://www.niedingbarth.de
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und
Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2008/09). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger-
und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen
Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten
Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“) sowie
zum Sachverständigen im Rahmen der Reform der Anlegerentschädigungssysteme ernannt.