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23.05.2011 - dvb-Presseservice

Deutsche Rentenversicherung Bund: Information für Rentner, die von der Schließung ihrer Krankenkasse betroffen sind

Bei Schließung einer Krankenkasse können betroffene Rentenbezieher ihre neue gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die gewählte Krankenkasse ist nach geltendem Recht verpflichtet, die Rentner aufzunehmen. Der neue Versicherungsschutz schließt sich nahtlos an den bisherigen an. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin vor dem Hintergrund aktueller Berichte über die Schließung der CITY BKK hin.

Für Rentenbezieher, die – aus welchen Gründen auch immer – bis zum 11. August 2011 keine neue Krankenkasse wählen konnten, übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger die Anmeldung bei einer Krankenkasse. Dies wird in aller Regel die Krankenkasse sein, bei der der Rentner vor seiner Mitgliedschaft in der CITY BKK versichert war. Lässt sich eine solche Krankenkasse nicht ermitteln, meldet der Rentenversicherungsträger den Rentner bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse an.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de