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24.08.2010 - dvb-Presseservice

Deutsche Rentenversicherung Bund: Zutreffende Anrechnung von Zeiten der Berufsausbildung ist gewährleistet

Verschiedene Medien berichten aktuell über eine unzutreffende Kennzeichnung und Bewertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung. Sie berufen sich dabei auf den Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA). Hierzu teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund Folgendes mit:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wendet die komplexen Regelungen des Rentenversicherungsrechts zutreffend an. Zugleich wurden die Ergebnisse der stichprobenartigen Einzelfallprüfungen des BVA zu weiteren Qualitätsverbesserungen genutzt. So ist durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass Zeiten der Berufsausbildung in jedem Fall durch die Sachbearbeitung umfassend ermittelt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn widersprüchliche Angaben vorliegen oder eine Berufsausbildung nicht offensichtlich zu erkennen ist.

In jedem Fall wird auf Antrag des Berechtigten oder bei Erkennen des Sachverhalts durch die Sachbearbeitung – also von Amts wegen – die Kennzeichnung des Versicherungskontos bezüglich der Berufsausbildungszeiten gezielt überprüft. Dies wird durch systematische maschinelle Suchläufe unterstützt. Die Rente wird dann neu berechnet. Ebenso wie das BVA weist die Deutsche Rentenversicherung Bund aber darauf hin, dass eine Neufeststellung der Rente infolge einer veränderten Bewertung der Berufsausbildungszeiten in Einzelfällen auch eine Verringerung des Rentenzahlbetrages zur Folge haben kann.

Hintergrund:

Zeiten der beruflichen Ausbildung werden im Rahmen der Rentenberechnung anders bewertet als „normale“ Beitragszeiten. Daher fordern die Rentenversicherungsträger regelmäßig Ausbildungsnachweise, etwa Lehrverträge, an. Dies gilt auch bei bereits geklärten Versicherungskonten, wenn eine Berufsausbildung noch nicht als solche gekennzeichnet ist. Zeiten der Berufsausbildung sind im Versicherungsverlauf mit „Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung“ ausgewiesen. Die Bewertung von Beitragszeiten, in denen Berufsausbildung vorgelegen hat, wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert, das letzte Mal im Jahr 2005.

Fragen zu allen Aspekten des Rentenversicherungsrechts beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die ehrenamtlichen Versichertenberater und Versichertenältesten. Kostenlose Informationen gibt es auch am Servicetelefon unter 0800 10004800.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de