Anzeige
07.08.2007 - dvb-Presseservice

Deutsche Rentenversicherung zu sinkenden Durchschnittsrenten für Neurentner

Unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung berichten Medien, dass die Rentenzahlbeträge für Neurentner seit dem Jahr 2000 gesunken sind. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt zu diesen Zahlen folgendermaßen Stellung:

Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag wenig aussagekräftig

Die Medienberichte beziehen sich auf den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist aber lediglich ein statistischer Mittelwert. Er sagt nichts darüber aus, was ein Arbeitnehmer nach einem langen Berufsleben an Rente erhält. „Minirenten“ etwa von Versicherten, die nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie Beamte, Selbständige oder Hausfrauen, senken den Durchschnitt deutlich. Aussagekräftiger ist hier die Eckrente (die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren). Sie ist von 2000 bis 2006 nicht gesunken, sondern gestiegen, und zwar um 5,5 Prozent (61,41 Euro) in Westdeutschland und um 6,47 Prozent (62,82 Euro) in den neuen Bundesländern.

Faktoren für geringeren Rentenzahlbetrag

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist statistisch gesehen geringer als früher, weil folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • Die Rentenversicherung behält – wie die Arbeitgeber bei Beschäftigten – die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente ein. Hier ist es seit 2000 zu einer Mehrbelastung der Rentner gekommen, die zu einer Minderung des durchschnittlichen Rentenzahlbetrags führt. Die Rentner müssen für die Pflegeversicherung seit dem Jahr 2004 voll aufkommen, vorher hat die Rentenversicherung die Hälfte übernommen. Seit 2005 zahlen auch kinderlose Rentner einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung. Auch für die Krankenversicherung haben die Rentner einen höheren Beitragsanteil zu tragen. Der Eigenanteil der Rentner zur Krankenversicherung der Rentner und der Pflegeversicherung der Rentner hat sich im Westen von 7,6 Prozent und im Osten von 7,75 Prozent im Jahr 2000 auf 9,25 Prozent im Jahr 2006 erhöht. Erhöhen sich diese Beiträge, ergibt sich infolgedessen keine Rentenminderung, sondern eine Minderung des Auszahlbetrages.
  • Ein weiterer Grund, der zu einer Absenkung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge führt, sind die Abschläge für den vorzeitigen Bezug der Altersrente. Nach Berechnungen der Rentenversicherung gehen rund 50 Prozent der Neurentner vorzeitig mit Abschlägen in Rente. Diese Entwicklung ging von 2000 bis 2006 mit einer stetigen Verringerung des Rentenzahlbetrags an Neurentner einher. Neben dem größeren Anteil an Neurentnern mit Abschlägen ist dafür auch die deutliche Zunahme der durchschnittlichen Zahl der Abschlagsmonate verantwortlich. Sie stieg bei den von Abschlägen betroffenen Versicherten von rund 14 Monaten im Jahr 2000 auf rund 36,5 im Jahr 2006 um fast das Dreifache. Damit betrug die durchschnittliche Minderung der Rentenhöhe bei den Rentnern, die im Jahr 2006 eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorzeitig in Anspruch nahmen, rund 11 Prozent. Allerdings stehen geringeren monatlichen Rentenzahlbeträgen auch längere durchschnittliche Rentenbezugszeiten gegenüber. Allein in den letzten 5 Jahren ist die Rentenbezugsdauer um rund ein Jahr gestiegen.
  • Ein weiterer Grund für die sinkenden Durchschnittsrenten sind die Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen vermehrten Brüche in der Erwerbsbiografie. Zeiten der Arbeitslosigkeit führen zu entsprechenden Ausfällen beim Erwerb von Rentenansprüchen und senken die Rente.

Einflussfaktoren für die weitere Entwicklung

Das Auslaufen von Frühverrentungsmöglichkeiten und ein Anstieg des Rentenzugangalters auch durch die Einführung der Rente mit 67 sowie ein Absenken der Krankenversicherungsbeiträge wirken sich positiv auf die Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge aus.

Entwicklung in der privaten Alterssicherung

Zurecht wird in diesem Zusammenhang auf die zunehmende Bedeutung ergänzender und zusätzlicher privater Leistungen für die Altersversorgung hingewiesen. Die seit dem Jahr 2002 verstärkte Förderung der freiwilligen privaten Vorsorge im betrieblichen und privatwirtschaftlichen Weg ist deshalb richtig. Allerdings darf man dabei nicht verkennen, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Zeitraums 2001 bis 2005 sowie die Zunahme der Lebenserwartung auch bei den Leistungen der privaten Vorsorge niedergeschlagen haben.

Die Sätze für die garantierte Verzinsung der Sparleistungen sind bei neuen Versicherungsverträgen schrittweise abgesenkt worden, und zwar von 4 Prozent im Jahr 1995 auf zuletzt 2,25 Prozent seit Anfang 2007. Dies ist auf die sinkenden Nominalverzinsungen sicherer Anlagen auf den Kapitalmärkten zurückzuführen. Die Entwicklung hat sich auch in den Ablaufleistungen niedergeschlagen und zu einem Rückgang der durchschnittlichen Rendite bei ausgezahlten Kapitallebensversicherungen geführt.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de